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Im Moment macht ja die Aktion 'Mikado' eine gewisse Welle in den juristischen Blogs, aber ich finde die Antwort der Bundesregierung auf 'Kleine Anfragen' recht interessant. Ins Auge fällt mir da besonders dieser Teil der Antwort: "Während eine „offene“ Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen." Das klingt für mich, als beabsichtige die Bundesregierung Durchsuchungen durchzuführen, ohne den Durchsuchten von dieser Tatsahe in Kenntnis zu setzen. In Zusammenhang mit dem Satz "Die Schaffung spezieller bundesgesetzlicher Regelungen zur Durchführung von Online-Durchsuchungen für Zwecke der Gefahrenabwehr ist derzeit nicht beabsichtigt." (Quelle für beide Zitate: Bundestagsdrucksache 16/3937) schließe ich, dass die Bundesregierung meint, die gesetzlichen Grundlagen für heimliche Durchsuchungen bestünden bereits. Das wiederrum überrascht mich doch etwas, insbesondere, nachdem ich Udos Vortrag zum Thema Hausdurchsuchungen gesehen habe.

Auf die Dokumente bin ich mal wieder über Golem gestoßen.

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