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weiter warten

Ich habe heute mal meinen Hauswart angerufen, um mich nach dem Wasseranschluss zu erkundigen. Erst hatte er nicht so ganz mitbekommen, weswegen ich anrufe, aber dann sagte er mir, dass er den Zettel noch da hat, aber erst morgen zur Firma fährt. Wenn er dann zurückkommt, ruft er an. Zumindest dann, wenn er um die Zeit noch nicht Feierabend macht.

Ich habe ihn dann auch mal gefragt, ob ich denn schon mal einen Klempner beauftragen kann. Nein, auf gar keinen Fall. Wenn er den bestellt, dann kriegt der Klempner ja einen viel niedrigeren Stundenlohn. Wenn ich den selbst bestellen würde, müsste ich den ja auf jeden Fall sebst bezahlen.

Wenn's blöd kommt, darf ich jetzt also bis Donnerstag warten, bis ich mir einen Klempner beauftragen kann. Ist es nicht einfach wundervoll, wie ernst manche Leute die Kundenfreundlichkeit nehmen?

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Laut einem Bericht auf Heise online ist der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Peter Altmaier der Meinung, die geplante Vorratsdatenspeicherung würde nicht zum gläsernen Bürger führen. Der Bericht zitiert Altmaier mit der Aussage, die innerstaatliche Zugriffsmöglichkeit auf "diese Daten" bestünde bereits. Vielleicht sollte mal jemand Herrn Altmaier über die bisherige Rechtslage informieren, nach der eben keine Daten 'auf Vorrat' gespeichert werden, und auch nicht gespeichert werden dürfen. Altmaier begründet die Datenspeicherung damit, dass in Zeiten von zunehmenden Flatrate-Tarifen Informationen über Gesprächspartner nur über Vorratsspeicherungen erlangt werden könnten. Die Tatsache, dass die sehr legitime Unschuldsvermutung dadurch praktissch ausgehebelt wird, scheint Altmaier nicht klar zu sein.

Die Meinung, mit der Karin Schubert, Justizsenatorin in Berlin, zitiert wird, kann ich eher teilen. Sie weist darauf hin, dass Altmaier nicht Recht hat, da Verbindungsdaten bisher nur bei Verdachtsmomenten gespeichert werden dürfen. Die künftigen Speicherauflagen hält Schubert für nicht verfassungskonform. Zusätzlich zitiert Heise sie mit der Aussage, sie fühle sich durch eine solche totale Überwachung überall beeinträchtigt. Damit ist Frau Schubert allerdings nicht alleine. Ihre Zweifel, dass die zunehmende Überwachung irgend einen Schutz vor Terrorismus darstellen, teile ich schon länger. Schubert warnt davor, dass es irgendwann soweit kommen könne, dass "wir die Verfassung ändern müssen, weil es von Brüssel geboten wird".

Altmaier betont dann auch, dass für ihn "das Grundgesetz [...] nicht zur Disposition" stünde, gibt aber zu bedenken, dass eine "öffentliche Debatte darüber, was an Datenschutz nötig ist" benötigt würde, der sich auch die Verfassungsrichter nicht entziehen könnten. Mir ist zwar neu, dass das Grundgesetz vorsieht, dass sich Schutzrechte der Bürger an allgemeinen Stimmungen orientieren, aber wenn er meint, eine solche Diskussion führen zu wollen, stehe ich dem Staatssekretär nicht im Weg. Wie Altmaier aber darauf kommt, dass "die Menschen sich mehr bedroht durch den Terrorismus und die internationale Kriminalität fühlen als durch den Staat", ist mir völlig unklar. Wahrscheinlich meint der Politiker, von sich auf die Allgemeinheit schließen zu können. Für mich spricht er dabei jedenfalls nicht.

Der ehemalige Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, gibt im Artikel zu bedenken, dass die "die Datenspeicherung von Anfang an Architekturkriterium" sein könnte. Warum jemand ein Interesse daran haben sollte, bei einem neuen System gleich eine Überwachungsmöglichkeit vorsehen sollte, für die kein Kunde bereit ist, Geld auszugeben, ist mir jedenfalls völlig unklar.