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Genf? Konvention? Hamwanich!

Dass die US-Regierung von der Genfer Konvention wenig hält, ist ja wohl bekannt (Stichwort hierzu: "Enemy combattants"). Weniger bekannt war mir bisher, dass das deutsche Militär (aka Bundeswehr) die Regeln der Genfer Konvention auch eher für optional hält: Eine Sanitätssoldatin hat sich unter Bezug auf die Genfer Konvention geweigert, in Afghanistan bewaffnet Personenkontrollen durchzuführen. Daraufhin hat sie dann eine Strafe von 800 Euro aufgebrummt bekommen, und 'durfte' die Heimreise antreten. Alle Versuche, gerichtlich feststellen zu lassen, dass sie als Nichtkombattant nicht zum bewaffneten Dienst eingesetzt werden durfte, sind negativ verlaufen.

Klar, Soldaten haben ja gefälligst auch nicht zu denken, sondern nur ihre Befehle zu befolgen. Ist doch völlig egal, ob dabei so Dinge wie Völkerrechte oder Ähnliches verletzt werden. Die Frage, wann in der Vergangenheit Deutsche mit der Ausrede, sie hätten doch nur ihre Befehle befolgt, rechtswidrige Taten gerechtfertigt haben, überlasse ich dem Geneigten Leser.

Übrigens hätte der Vorgesetzte der Soldatin ihr den Befehl wohl gar nicht erteilen dürfen: "(4) Er [der Vorgesetzte] darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erteilen." (Quelle)

Mehr zu dem Fall, via.