Skip to content

wieder ein Schlag ins Gesicht der Verfassungsfeinde

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mal wieder seine Aufgabe als letzte Instanz zur Sicherung der Bürger vor Staatswillkür erfüllt: Das automatische Kennzeichenscanning, in der Ausprägung, wie es in Schleswig-Holstein und Hessen bisher durchgeführt wurde, ist verfassungswidrig. 

Kurz zusammengefasst ist das Urteil des Gerichts mal wieder ein Schlag ins Gesicht der sicherheitsfanatischen Verfassungsfeinde. Dass ich darüber nicht traurig bin, ist ja wohl klar.

in die Luft gehen

In knapp 2 Stunden soll laut aktueller Planung das Shuttle Endeavour zur Mission STS-123 aufbrechen. Wer um die Zeit in der Nähe eines Computer ist, der NASA TV anzeigen kann, kann um 7:28 den Shuttlestart verfolgen. Das gilt natürlich nur, wenn bis dahin keine Gründe gegen den planmäßigen Start sprechen. Bis jetzt sieht es jedenfalls gut aus.