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Qualcomputer 2

Nun, wo die mündliche Verhandlung vorbei ist, gibt es da ein paar sehr interessante Berichte zu lesen. Verlinkt hat die schon netzpolitik.org, das muss ich ja nicht auch nochmal machen. Und dann lasse ich es mir auch nicht nehmen auf Fefe hinzuweisen, der nicht nur feststellt, dass eine Wahlmanipulation mit Wahlcomputern einfach nicht nachweisbar ist (genauso wenig, wie eine Nicht-Manipulation nachweisbar ist), sondern auch noch einen faszinierenden Satz aus dem Heise-Ticker zitiert: Aus dem Umstand, dass eine Wahl – ob mit oder ohne Wahlcomputer – manipuliert werden könnte, "folgt nicht, dass die Wahlgesetze verfassungswidrig sind". Mein Lieblingszitat vom Hamburger Staatsrechtler Prof. Ulrich Karpen will ich aber nicht unerwähnt lassen: Und Wahlen seien nun einmal “kein geeignetes Spielfeld für technische Innovationen”

Ach ja: es ist tatsächlich eingetreten, was ich erwartet habe: Das BVerfG wird eine Grundsatzentscheidung fällen, mit der die Rahmenbedingungen für Wahlen (insbesondere mit technischer Unterstützung) festgehalten werden. Und aus den bisherigen Urteilen darf man hoffen, dass das Urteil der Linie der bisherigen Regierungen nicht unbedingt entgegenkommen muss, dafür aber Wahlen auf eine saubere Grundlage stellen wird. Und das ist auch gut so.

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Nur als Erinnerung: Heute findet vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung statt über die Wahlbeschwerde zum Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl. Dadurch, dass die Verfassungsrichter einen mündlichen Verhandlungstermin einberufen haben, beweisen die Verfassungsrichter mal wieder, dass sie sich nicht nur auf das Geschwafel des Innenministeriums verlassen ("Wahlgeräte sind sicher, weil es verboten ist, die zu manipulieren"), und stattdessen die Beschwerde im Detail anzuhören, sich eine Meinung dazu zu bilden, und dann daraus ein Urteil zu erstellen. Was würden wir nur ohne das Verfassungsgericht machen?