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Wahlnachbumm

Nachdem gestern die sächsische SPD von ziemlich vielen Wählern nicht gewählt wurde, hat heute deren Spitzenkandidat, Thomas Jurk, seinen Hut genommen. Damit ist einer der lauteren Verfassungsfeinde nicht mehr politisch aktiv. Jetzt ist noch zu klären, wann Schäuble, Zensursula und die anderen Bundespolitiker endlich verschwinden.

Mit den Wahlergebnissen im Saarland und in Thüringen hat Schwarz-gelb jedenfalls ein Problem, weil die beiden Parteien dort nicht genügend Landtagssitze hätten, um überhaupt regieren zu können. Mir wäre ja nicht Unrecht, wenn das im Bund ähnlich ablaufen würde. Dass in Thüringen nicht mal eine Dreier-Koalition aus CDU, FDP und Grünen genügend Sitze hätte, macht die Optionen für den bisherigen Regierungschef Althaus auch nicht einfacher.

Die Wahl in Sachsen ist, abgesehen von Jurk, eher unrühmliches Vorbild: Nicht nur, dass dort eine schwarz-gelbe Koalition regieren könnte, nein, dort ist auch die NPD in den Landtag wiedergewählt worden. Nehmen wir uns doch besser Saarland oder Thüringen als Vorbilder.

10 oder 28? Ist doch egal!

Nein, was für eine Überraschung! Es stellt sich heraus, dass es einen "Übertragungsfehler gegeben haben soll, als es darum ging, wiviel Plutonium im bekanntlich instabilen Salzstock Asse so eingelagert ist. Bisher wurde immer betont, das seien nur (nur?) zehn Kilogramm. Nun, beim genauen nachsehen sind es wohl eher 28 Kilogramm, also fast das Dreifache. Aber das macht ja nichts, alle anderen Angaben werden bestimmt immer völlig korrekt sein. Bestimmt.

Zensursula-Umsetzung strengst geheimst

Jetzt hätte ich fast vergessen, das hier auch zu erwähnen: Die Bundesnetzagentur hat eine Umsetzungsrichtlinie zur Kommentierung freigegeben, mit der die Zensurinfrastruktur umgesetzt werden soll. Diese Richtlinie wird aber laut heise online "als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. Die an einer Stellungnahme interessierten Provider müssen zur Einsicht des BKA-Dokuments "namentlich Personen" benennen, die sich zu Stillschweigen verpflichten. Die Weitergabe des Papiers oder der Kommentare unterliegt laut Amtsblatt einschlägigen Strafbestimmungen."

Oder anders ausgedrückt: Wie genau die Zensur-Infrastruktur ausgeführt wird, soll geheim bleiben. Das wirt dann die Frage auf, was die BNetzA da zu verbergen versucht. Gerüchte über chinesische Zensurmaßnahmen wird man so jedenfalls nicht los werden. Und ich gehe davon aus, dass diese Richtline beizeiten ins Netz entgleiten wird. Dann werden wir auch sehen, warum darum so ein Geheimnis gemacht wird. Wenn in der Richtlinie nur die teschnischen Details stehen, die ich dort erwarten würde, dann gäbe es dafür jedenfalls keinen Grund.

Gültig? Is doch egal!

Es war ein mal ein Gesetz... und zwar ein britisches mit dem Namen Video Recordings Act. Dieses Gesetz hätte eigentlich seit 1984 gelten sollen. Dafür hätte es damals aber der EU vorgelegt worden sein müssen. Das ist nur komischerweise versäumt worden. Dadurch ist das Gesetz formal nie richtig in Kraft getreten. Wenn ich sowas lese, frag ich mich doch, warum in den letzten 25 Jahren niemandem aufgefallen ist, dass das Gesetz komischerweise gar nicht hätte angewendet werden dürfen, weil es eben nie in Kraft getreten ist.

BVerfG will nicht beschwert werden

Die Parteien "Freie Union" und "Die Partei" werden nicht bei der Wahl antreten dürfen, hat heute das Bundesverfassungsgericht beschieden. Denn Beschwerden zur Wahl dürften erst nach der Wahl beim Bundestag eingeworfen werden, der ja ziemlich sicher in rund drei Jahren befinden dürfte, dass die Wahl natürlich völlig korrekt abgelaufen sei. Danach dürften die Beschwerden dann erst in Karlsruhe eingereicht werden.

Kleine Spende

Den Banken geht es bekanntlich schlecht. So schlecht, dass der Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann die Feier zu seinem sechzigsten Geburtstag im Kanzleramt feiern durfte. Na, da lehne ich mich doch mal zurück und warte ab, ob die Kanzlerette über dieser Geschichte eine Dienstwagen-Affäre hat. Spon, taz dazu.

nichts gelernt

Der Heise-Ticker hält heute zwei Meldungen parat, die ich in die Kategorie 'Politiker, der nichts gelernt hat' stelle: Matthias Güldner, Bremer Landesfraktionschef der Grünen, der seine Beleidigungen immer noch nur provokativ nennt.

Und dann war da noch der Heile Hubertus von der SPD, bei dem ich mich frage, unter welchem Stein er die vergangenen Monate verbracht hat, wenn er verkündet, dass die Zensur nicht ausgeweitet werden dürfe. Denn das haben ja diverse Unionspolitiker schon wiederholt gefordert. 

Beide Politiker hätten durchaus etwas lernen dürfen, haben aber ihre Zeit offenbar anderweitig verwendet. Im Übrigen ist mir Herr Güldner durch seine deutliche Abwesenheit in den Kommentaren bei Netzpolitik.org aufgefallen. Der Mann wollte wohl nur seine Äußerungen abwerfen, keinen Dialog.

Schäuble unumgehbar: China kommt noch

Während Ziercke und Zensursula den Redakteuren beim Heise-Ticker aufgefallen sind, gibt es bei Abgeordnetenwatch eine bedenkliche Antwort des Bundesterrorministers:
Den Zugang zu Web-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren ist daher Gegenstand des Zugangserschwerungsgesetzes. Das dabei nicht gleich zu Anfang eine hohe Umgehungssicherheit des Verfahrens gewährleistet werden kann, liegt auch daran, dass die Telekommunikationsunternehmen die Technik für umgehungssichere Sperren erst schrittweise einrichten müssen.

Zensursubla

Im selben heise-Ticker-Artikel findet sich dann auch noch ein Verweis auf eine Wahlkrampfrede von Zensursula, deren Sprachmelodie mich frappierend an Politiker erinnert, die vor rund 70 Jahren sich äußern durften. Und dann pöbelt die Frau, die offensichtlich keine Ahnung hat auch noch gegen Leute, die ihr wiederholt dargelegt haben, warum das Gesetz eine dumme Idee ist: "Dann war da der Chaos Computer Club und die Piratenpartei, die plötzlich schrieen, Das. Ist. Zensur."

Das Video kann ich aus gesundheitlichen Gründen nur bei leerem Magen überhaupt sehen, da krampft sich mir dann doch alles zusammen. Keine Ahnung, wie man das am Stück sehen könnte.

Ziercke-Blub

Da hat sich derHeise-Chefredakteur Kuri mal ganz besonders reingehängt, und das gesamte Geschwaf mit dem Chef des Bundeskriminellen Amts, Jörg Ziercke, angehört und aufgeschrieben. Meine Zusammenfassung davon:

  • Strafbar: Ziercke meint, die Zugangserschwerung zu umgehen, sei strafbar. Das steht so nicht im Gesetz.
  • Zweck: Bei dem Gesetz gehe es darum "an das Rechtsbewusstsein derjenigen Nutzer zu appellieren, die sich durch das Auffinden von Kinderpornographie im Netz strafbar machen"
  • Unwirksam: Ziercke könne daher die Diskussion, dass das Ganze nicht wirkungsvoll sei, "nur dann verstehen, wenn Sie alle der Meinung sind, Gesetze muss man nicht beachten". Wenn das Rechtsbewusstsein in diesem Maße aber nicht mehr vorhanden sei, "können wir unsere Rechtsordnung vergessen". Komisch, für die Verfassungskonformität eines Gesetzes ist die Wirksamkeit eine Grundvorraussetzung, nicht umgekehrt.
  • Zensur: Die Zugangserschwerung sei keine Zensur, denn es ginge um die Würde der Opfer. Nur, dass der Würde der Opfer mehr damit geholfen wäre, wenn Missbrauch gar nicht stattfände, als dass man da das Schweigen drüber ausbreitet.
  • Geheim: Die Filterliste sei ja gar nicht geheim, denn das ominöse Kontrollgremium dürfe die doch kontrollieren, und außerdem stünden da ja auch nur Seiten mit kinderpornografischem Material drauf. Da sagt das Gesetz doch ziemlich klar etwas anderes. Da ist doch die Rede von 'Angeboten, deren Zweck darin besteht auf kinderpornografische Angebote zu verweisen', was nach meinem naiven Verständnis so Seiten wie Suchmaschinen und Linkverkürzer beinhalten dürfte, denn deren Zweck besteht ja darin, auf Internetseiten zu verweisen. Aber eine Veröffentlichung der Liste lehnt Ziercke trotzdem ab, um nicht Missbrauch Vorschub zu leisten. Komisch, wenn man die Zugangserschweung nicht umgehen darf, kriegt man da doch nur Stoppschilder zu sehen. Was hat Ziercke da wohl zu verbergen?
  • Flaschenpost: Ziercke will weiter nur Flaschenpost Interpol den Polizeibehörden der Länder Meldungen zukommen lassen, in denen die zugangserschwerten Seiten gehostet werden. "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen." Nein, aber man (vielleicht nicht gerade Ziercke) dürfte durchaus die Provider per MAil freundlich darauf hinweisen, dass deren Kunde da kinderpornografisches Material zur Schau stellt. Aber die Weigerung zeigt schon, worum es geht: Sperren statt Löschen.

Dann lässt der Heise-Artikel noch den SPD-Vertreter Hartmann zu Wort kommen, der betont, dass die Zuganhwerung mit ihm nicht ausgedehnt würde, wo sich mir die Frage aufdrängt, ob der Mann zufällig die Ausdehnungs-Diskussion verschlafen hat. Denn natürlich wird die Zensur-Inftrastruktur auch für andere verbotene oder missliebige Inhalte ausgeweitet. Aber da die SPD wahrscheinlich nach der Wahl nicht mehr an der Regierung beteiligt sein dürfte, hat er Recht: Das wird dann nicht mehr mit ihm passieren.

Lesenswert: Beatrice von Weizsäcker

Beatrice von Weizsäcker, Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, hat Dinge zu sagen über direkte Demokratie und internetferne Politiker. Wenn die politischen Vertreter in Berlin ihr jetzt noch zuhören würden, könnte sich vielleicht sogar mal was ändern.

'versehentlich' zensiert?

Das österreichische Justizministerium erlaubt seinen Beschäftigten keinen komplett freien Internetzugang. Wenn dann aber eine Internetseite just ab dann nicht mehr zugänglich ist, wenn dort ein Text zu finden ist, der sich kritisch mit der Arbeit eben dieses Ministeriums befasst, dann kann es sich dabei nur um Zufall handeln. Reiner Zufall, natürlich. So etwas könnte mit der deutschen Zensursulation natürlich nie geschehen.

Porno-Abmahner als Straftäter?

Interessant: Da hat jemand einen Porno runtergeladen, und dafür eine Abmahnung nach Urheberrechtsgesetz erhalten. An sich ist das ja nicht überraschend, aber uneigentlich hatte der Abgemahnte seinen Maultierclient (aMule) so verändert, dass der sich nur mit anderen Clients verbindet, die ihn auch mit Daten bedenken. Das eröffnet dann aber ziemlich genau zwei Möglichkeiten: Entweder haben die Abmahn-Anwälte sich nicht mit dem Client des Abgemahnten verbunden, oder sie haben dem auch Daten geschickt. Da es sich bei den Daten ja wohl um einen Porno gehandelt haben dürfte, fällt das dummerweise unter einen gewissen §184 Strafgesetzbuch. Denn Verbreitung von Pornografischem Material 'wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.' Tja, dann bleibt für die Anwälte zu hoffen, dass sie vom Abgemahnten keine Daten erhalten haben, und damit die Verbreitung nicht direkt beweisen können. Dass dann ihre Abmahnung hinfällig sein dürfte, nehmen die Anwälte doch bestimmt billigend in Kauf.

gelöschtes angezeigt

Interessant, wie Zensursula der Staatsanwaltschaft widerspricht: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen sie eingestellt, weil sie ja kein kinderpornografisches Material besessen habe, das sei schließlich nur aus dem Netz angezeigt worden vor den Pressevertretern. Nun schreibt Zensursula auf eine Frage bei Abgeordnetenwatch folgendes:

Vertreter der obersten Polizeibehörden aus Dänemark und Norwegen haben in einem Hintergrundgespräch mit Journalistinnen und Journalisten erläutert, wie die Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Seiten in den beiden Ländern seit 2004 und 2005 umgesetzt wird.

Die Polizeibeamten haben in diesem Zusammenhang die Merkmale typischer Seiten mit kinderpornographischen Inhalt erläutert und dazu auch bereits nicht mehr aktive Seiten zur Veranschaulichung gezeigt. Im Rahmen ihrer Funktion waren sie dazu berechtigt.

Das Material selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits im Netz gelöscht

Also wurde der Presse Material gezeigt, was laut Staatsanwaltschaft nur aus dem Netz kam, laut Zensursula dort bereits gelöscht. Ja, wo kam es denn dan her? Oder wer lügt hier? Staatsanwaltschaft? Zensursula?