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föllich ferfassungskonform

Die Linke hat mal bei der Regierung angefragt, was es denn mit dem ACTA-Kram so auf sich hätte, und die Regierung hat inzwischen geantwortet. Als Informationen für die Öffentlichkeit verweist die Regierung auf diese Sammlung an Bulshytt. Aber am Besten finde ich immer noch die Antwort auf Frage 8: 

8. In welcher Form wirkt sich aus Sicht der Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon auf die Legitimation der ACTA-Verhandlungen aus? Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil die Verhandlungen in dieser Form noch als verfassungskonform an?

Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Verhandlungen zu ACTA keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Na, dann ist ja alles Bestens. Die Regierung, das sind doch die gleichen Pfeifen, die das Zensursula-Gesetz nach dessen Inkrafttreten per Erlass aussetzen wollten, wo ungefähr alle Verfassungsrechtler nur noch die Hände überm Kopf zusammengeschlagen haben. Da werden die beim ACTA-Dreck bestümmpt richtig liegen. NICHT!

(via)

KSK-Aufreger

Die Geschichte, auf der heute alle großen Medien aufgesprungen ist, basiert auf einer Meldung des vierbuchstabigen Papiererzeugnis aus dem Axel Springer-Verlag. Das Papiererzeugnis berichtet wohl, in Afghanistan sei die Bundeswehr-Spezialtruppe 'Kommando Spezialkräfte' (KSK) in die Bombadierung der Tanklaster involviert gewesen. Mir ist allerdings immer noch völlig unklar, inwiefern es etwas Besonderes sein soll, dass bei einem Einsatz der Bundeswehr eine Spezialeinheit der Bundeswehr beteiligt, oder gar verantwortlich sein soll. Soweit ich weiß, ist das KSK nicht darauf beschränkt, nur innerhalb der Grenzen der BRD tätig zu sein. Was soll also hier der große Aufreger sein?