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Datenschutz gilt auch für Datenschützer

Na sowas! Der Datenschutzbeauftragte Hamburg findet, dass Google Analytics Böse sei (und die Verhandlungen mit Google abgebrochen hat), weil die IP der Seitenbesucher übermittelt, und (möglicherweise) von Google gespeichert würden. Nun stellt sich heraus, dass die offizielle Webseite des Datenschubsers selbst Trackingcode enthält, der die Daten der Seitenbesucher genauso übermitteln kann. Wenn nun aber Seitenbetreiber, die Googles Analytics-Code nutzen, verklagt werden sollen, dürfte der Datenschubsers genauso verklagt werden. Wo Krieg ich denn mal eben Popcorn her?