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Beweisvernichtung

Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich lese, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft alle Beweismittel aus einem der NSU-Morde vernichtet wurden, dann frage ich mich schon, ob die Staatsanwaltschaft sich da korrekt verhalten hat. Mord verjährt ja nicht, und aufgeklärt war die Tat zu dem Zeitpunkt auch nicht, warum also lässt man auch nur ein einziges Stückchen Beweis vernichten?

Das Verhalten der Staatsanwälte könnte glatt dazu führen, dass der Mord nie wirklich aufgeklärt wird. Die vermutlichen Täter sind ja ohnehin tot und können nicht mehr vor Gericht gestellt werden, aber das konnte die Staatsanwaltschaft ja nicht wissen. Sollte da nicht eigentlich jemand ermitteln, ob es rechtlich in Ordnung war, Beweise vernichten zu lassen? Soweit ich weiß, gibt es da doch eigene Straftatbestände für.

Breischwaf

In Norwegen steht seit Montag der Christist Breeivik vor Gericht, und ein paar Dinge fallen mir bei der Berichterstattung über das Verfahren auf: Als erstes wird, anders als bei Muslimen nicht auf dessen Religion Bezug genommen (das höchste der Gefühle ist der Begriff Islamhasser), dann wird über dessen recht eigenwilliges Weltbild ausführlich berichtet. Liegt es an mir, oder sieht das bei Gerichtsverfahren gegen Moslems nicht völlig anders aus? Ich habe zumindest den Eindruck, dass die Sauerländer bei jeder Gelegenheit als Islamisten bezeichnet wurden, deren Aussagen nicht so ausschweifend wiedergegeben wurden, und insgesamt mehr darauf gedeutet wurde, dass deren Glauben etwas mit den ihnen vorgeworfenen Taten zu tun hätte. Dabei gibt es dann noch den winzigen Unterschied, dass die Sauerländer und alle anderen 'Islamisten', die bisher vor Gericht gestellt wurden hier nur bis zu irgend welchen Planungen gelangt sind, bevor sie verhaftet wurden. Sowohl Breivik als auch die Nazis der NSU haben aber (mutmaßlich?) Todesopfer auf dem Gewissen. Auch dieser klitzewinzige Unterschied geht in der Berichterstattung irgendwie unter.