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Bundeswirtscharzt

Aus der WTF-Ecke stammt die Meldung, dass das Bundeswirtschaftsministerium Ärzten beibringen will, wie die Zusatzleistungen verkaufen. Dabei geht es darum dass Leistungen, die nach Ansicht der Krankenkassen-Gremien unnötig wären, und damit nur durch die Patienten zu bezahlen sind, verkauft werden sollen. Wenn man nicht postlieren will, dass die Krankenkassen falsch liegen (was man teilweise schon argumentieren kann), dann führt das also dazu, dass das Wirtschaftsministerium unter einem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Ärzten beibringt, wie die ihre Patienten über den Tisch ziehen. Das finde ich, höflich ausgedrückt, nicht gut.

LSR-2-Wurf

Eigentlich sollte das leistunggschutzgeld ja schon längst von der Regierung an den Bundestag weitergereicht worden sein. Uneigentlich hat das Justizministerium nochmal einen neuen Entwurf gebastelt, nachdem der erste Entwurf auf wenig Gegenliebe bei allen stieß, die sich im Netz schreibend betätigen, aber nicht von Zeitungsverlagen bezahlt werden (also allen Personen, bis auf den Springer-Lobbyisten Christoph Keese). Dieser neue Entwurf ist nun beim Heise-Verlag gelandet und dort in eine Veröffentlichung auf deren Internetseite verwurstet worden. Ich weigere mich aber auch weiterhin, auf Internetseiten von Verlagen zu verlinken, und verlinke lieber die Herren Knüwer, Stadler und Vetter, die sich zu dem Thema bereits ins Benehmen gesetzt haben. Kommt mich mittelfristig günstiger, der Informationsgehalt ist vergleichbar, und ich muss keinen Verlag fördern.

BuPo-Wurf

Am Samstag schwappte die Meldung durch die 'Medien-Gemeinde', dass der Innenterror Friedrich die Führungsriege der 'Bundespolizei' (früher war das mal der Bundesgrenzschutz) austauschen würde. Hintergrund ist wohl, dass die drei Personen sich geweigert hatten, mit dem Bundeskriminalgeheimdienstamt zusammenzugehen. Da stellen sich mir so spontan mal ein paar Fragen: Sollte der Herr Terrorminister nicht ein paar Fragen zu Aktenvernichtungen zu beantworten haben, die sein Ministerium angeordnet hat? Sollte er nicht gerade etwas dringenderes zu tun haben, als irgend welche Behörden zusammenzuschieben? So spontan fällt mir ein Wahlrecht ein, was diesem Staat akut fehlt, weil der Herr Friedrich beschissene Arbeit abgeliefert hat.

Bundeswahlgesetz wieder verfassungswidrig

Damit hatte ich ja schon gerechnet: Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Wahlgesetz, was letztes Jahr mit fünf Monaten Verspätung von der Regierungskoalition durch den Bundestag gebracht wurde, kassiert. Auch die neuen Regeln erlauben negatives Stimmgewicht, und sind verfassungswidrig. Und außerdem gelten Teile des Gesetzes mit sofortiger Wirkung nicht mehr. Bis ich die offizielle Pressemeldung des Gerichts gesehen habe, weiß ich nur nicht, was die Richter jetzt genau kassiert haben. Es steht aber fest: Schwarz-Geld hat nicht nur den Termin (30.6.2011) gerissen, sondern auch noch ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen. Aber die Linken müssen ja überwacht werden, weil die so schlimme Verfassungsfeinde wären.

Update: Nachdem ich die Pressemitteilung gelesen habe, haben die Richter im Kern zwei Bereiche im Gesetz beanstandet: Einmal das negative Stimmengewicht (Stimme für Partei A bewirkt, dass Partei A einen Abgeordneten weniger hat), und zu starke Abweichungen vom Verhältniswahlrecht durch Überhangmandate und 'Zusatzmandate'. Und damit haben die Richter genau die Teile des Gesetzes kassiert, die man braucht, um aus einer Stimmverteilung ein Parlament zu machen. Bis ein neues Wahlgesetz in Kraft tritt, sind Bundestagswahlen also ausgeschlossen.

ExtraDS-Klage

Darauf habe ich jetzt schon eine ganze Weile gewartet: Endlich reicht mal jemand Klage gegen die großzügige Speicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten durch Mobilfunkfirmen. Die war letzten September bekannt geworden, vom Bundesdatenschaar als 'wenn die behaupten, sie bräuchten das für Abrechnungen' abgenickt worden und von mir immer wieder in Podcasts bemäkelt. Und jetzt klagt also eine Kundin bei Vodafone, weil sie der Meinung ist, diese Speicherung sei für ihre Abrechnung nicht notwendig. Weitere Klagen gegen andere Mobilfunk-Firmen sind wohl in Vorbereitung, und ich warte mal ab, wie es weitergeht.

Kriesenprobleme

Aus der Wirtschaft: Die Ratingagentur Moody's hat die Bonitätsaussicht Deutschlands von 'bleibt so' auf 'kann schlechter werden' geändert. Das ist zwar noch kein schlechteres Rating, aber weit ist der Weg bis dahin nicht mehr.

Die öffentlichen Reaktionen darauf waren dabei auch ganz spannend: Da gab es Forderungen, dass Griechenland kein Geld mehr bekäme, wenn die Troikisten nicht völlig zufrieden wären, Beschwichtungen, dass das doch gar nichts hieße, und der Postillon, der die Worte des Heiligen Moody interpretiert.

So ganz nebenbei geht dabei die Tatsache unter, dass Spanien trotz der gerade bewilligten Bankensubvention immer noch mehr für seine Anleihen zahlen muss, was ich in der Rachel Maddow Show interpretiert gehört habe als 'Das Gespare alleine reicht nicht'. Warum weißt wohl keiner unserer Profilitiker darauf hin? Könnte es damit zu tun haben, dass die Spar-Forderungen eben kein Ausweg aus der Krise sind? Also die Forderungen, die immer wieder von den regierenden Profilistien rausposaunt werden.

Griechen-Pöblei

Am Sonntag und Montag ging ein komisches Gepöbel gegen Griechenland los, indem erst Rösler davon gefaselt hat, dass die geduld am Ende sei, dann aus Richtung IWF Geräusche zu vernehmen waren, dass man kein geld mehr rauslassen wolle. Ein Knüller kam aus Bayern, wo Dobrindt den griechen empfohlen hat, doch schon mal Drachmen auszuzahlen. Wie das funktionieren soll, habe ich vom CSU-Generalsekret nicht vernommen. Aber mit so etwas gibt sich Dummrindt wohl nicht ab.

Verheimenheit

In Anbetracht der aktuellen Shreddereien überrascht es nicht sonderlich, wenn gerade öffentlich wird, dass nach dem Anschlag auf Olympia-Teams (oder war das nur das eine Team?) 1972 die beteiligten Behörden versucht hätten, ihr Versagen unter den Tisch zu kehren. Nach den Geheimshreddern fällt mir dazu vor allem eins ein: Ja, ach?

Nichtfreispruch

Eine Meldung, die mir noch gar nicht in den Nachrichten begegnet ist, aber offenbar hat der Bundesgerichtshof bereits zum zweiten Mal den Freispruch eines Polizeiarztes aufgehoben, der den Tod eines Mannes verursacht hat. Wenn ich mich da nicht irre, hatte der Arzt sich damit rauszureden versucht, dass er ja gar keine Ahnung hätte, dass bei seiner 'Behandlung' sein Opfer gefeährdet werden könnte. Da habe ich mich schon gefragt, warum ein Arzt einem Menschen Brechmittel verabreicht, und dann offenbar auch noch gewaltsam(!) den Menschen zum Erbrechen bringt, wenn er doch gar keine Ahnung hat, was er da tut? Hätte der Arzt auch auf einer Toilette eine Operation am offenen Herzen versucht, wenn ihm das aufgetragen worden wäre? Und warum beschleicht mich der Verdacht, dass die Freisprüche nicht gerechtfertigt sein könnten? Okay, die Frage kann ich beantworten: Zwei BGH-Urteile, die die jeweils aufgehoben haben, sind da ziemlich deutlich.

Amokino

In Denver gab es einen Amoklauf in einem Kino, bei der Prämiere des neuesten Batman-Films. Über Hintergründe habe ich noch nicht genug gelesen, aber es gibt wohl auch schon Meldungen, dass in der Wohnung des Mannes eine Sprengfalle gefunden worden sei.

Dass die religiösen Hintergründe des Täters nicht ausgebreitet werden, legt für mich die Vermutung nahe, dass der wohl eher kein Moslem sein dürfte.

Löschanordnung

Das hat Potenzial zum Shitstorm: Es stellt sich raus, dass im Inlandsgeheimdienst nicht (nur) einzelne Personen Akten zu Nazis vernichten lassen, sondern auch noch zehn Tage nach der Aufdeckung der NSU-Gruppe Akten über Rechte vernichten ließ. Und jetzt blicken wir mal kurz drei Wochen zurück. Als bekannt wurde, dass gerade in den Tagen, als die NSU-Geschichten öffentlich wurden im Geheimdienst Akten aus deren Umfeld vernichtet wurden, ging ein Aufschrei durch die Politiker. Auch der Innenminister hat sich gebührend echauffiert, und der Chef des Geheimdienstes, der von den Vernichtungen nichts gewusst haben will, hat mehr oder weniger freiwillig seine Amtszeit beendet. Schon da habe ich mich ja gefragt, ob nicht ein Innenminister auch mal kontrollieren sollte, was unter seiner Führung in angeschlossenen Behörden abgeht.

Und jetzt stellt sich also raus, dass das Innenministerium auch nach Aktenvernichtungen verlangt hat, und das zu einem Zeitpunkt, wo sich niemand mehr rausreden konnte, er hätte nicht mitbekommen, dass ganz offensichtlich jahrelang Nazis völlig unbehelligt durch die Lande ziehen und Menschen ermorden konnten. Dass es da zur Aufklärung sinnig sein könnte, wenn man so viele Akten wie noch möglich mindestens mal auf ihre Relevanz überprüfen könnte, dürfte doch offensichtlich sein. Anders als bei der ersten Aktenvernichtung schwafeln irgend welche Innenpolitiker jetzt schon davon, dass das Routine wäre (komisch, da gab es gerade zehn Tage vorher bekannt geworden, dass die Routine nicht gegen Mörder geholfen hat), die Akten ohnehin keine wichtigen Informationen enthalten hätten (lässt sich so schlecht nachprüfen), und das sowieso Zufall gewesen wäre (Dummheit hätte ich eher noch geglaubt).

Was inzwischen auch den Vertretern aller Parteien im Untersuchungsausschuss auffällt: Der Verdacht, dass es sich bei den Aktenvernichtungen just nach der Entdeckung der Nazis um Verschleierung gehandelt haben könnte, lässt sich zumindest nicht mehr von der Hand weisen. Bis jetzt sind die Forderungen nach dem Rücktritt des (offensichtlich ungeeigneten) Innenministers noch sehr übersichtlich, aber wie gesagt, ich hoffe da noch auf einen ausgewachsenen Shitstorm.

Frommfolger

Auch das ist nicht überraschend: Nachfolger des demnächst in Rente gehenden Geheimdienstchef Fromm wird Hans-Georg Maaßen, der sich wohl vor allem dadurch qualifiziert, dass er biser schon die Unterabteilung für Terrorismusbekämpfung und politischen Extremismus im Innenministerium leitet. Es ist also eher nicht damit zu rechnen, dass unter dem neuen Chef weniger Terrorpropaganda zu hören sein wird.

Asylfassungsbruch

Das wird wohl nur die Regierenden überraschen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen, die an Asylbewerber gezahlt werden, für verfassungswidrig zu niedrig geurteilt und bis zu eienr Neuregelung auf den Hartz IV-Satz erhöht. Immerhin hatte das selbe Gericht schon mal festgesetzt, dass dieser Satz zum Leben und zur gesellschaftlichen Teilhabe ausreichen muss. Darüber, ob der aktuelle Alg II-Satz diese Anforderungen erfüllt, wird höchstwahrscheinlich noch gesondert geurteilt.

Beschneidebatte

Zum Thema Beschneidungen habe ich in den letzten Tagen noch ein paar mehr Meinungen im Netz gefunden, von denen ich besonders die juristisch geprägten Überlegungen von Thomas Stadler hervorheben will. Als Kontrast dazu greife ich mir mal den Grünen-Politiker Volker Beck raus, der auch schon vor einigen Tagen sich geäußert hat, aber nicht öffentlich auf die zuhauf gelieferten Gegenargumente eingeht.

Die öffentliche Debatte des Urteils aus dem Mai(!) ging nicht schon Ende Juni los, als die FTD darüber einen Bericht hatte, den udo Vetter am nächsten Tag mit einem Beitrag gewürdigt hat, oder am 4. Juli, als die Meldung über die DRadio-Nachrichten in meinem Podcast gelandet ist. Auch nicht, als sich eine Vereinigung muslimischer Gläubiger geäußert hat, oder der CSU-Politiker Geis sich in die Presse gekullert hat (7.7.), sondern erst, als eine Rabbiner-Konferenz sich erwartbarerweise gegen das Gerichtsurteil gestellt hat, wobei mir das härteste Zitat glatt entgangen ist, dass mal eben das Verbot der Körperverletzung von acht Tagen(!!) alten Jungen mit dem Mord an Millionen Juden (und so ganz nebenbei noch einer Reihe Zigeuner, Schwuler und anderer unerwünschter Personen) gleichgesetzt hat. Das wäre eigentlich der Punkt gewesen, wo man den Rabbis mal Godwin's Law erklären hätte müssen. Oh, übrigens: Der, der den Nazi-Vergleich vorbringt verliert die Diskussion.

Was stattdessen geschieht, ist eine riesengroße Koalition (alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der Linken) beschließt, dass diese Form der Körperverletzung aus rein religiösen Gründen nicht verboten sein dürfe, weil ja männliche Kinder mit Vorhaut von Gott nicht anerkannt würden (die eher theologische Frage, warum dieser Gott, der den Menschen ja laut der selben Bibel nach seinem Bild erschaffen hätte, Jungen und Männer mit Vorhaut nicht akzeptierten könnte habe ich noch nirgendwo gestellt gelesen, geschweige denn beantwortet). Und deswegen soll die Körperverletzung in diesem einen Fall erlaubt sein. Dann kommen auch noch so Argumente wie das sei ja völlig gefahrlos, und die WHO würde das ja auch empfehlen (für Krisengebiete ohne ausreichende Hygiene. Das trifft auf Deutschland noch nicht zu). Was in dem Gefasel untergeht: Das Gerichtsurteil gab es überhaupt nur deswegen, weil bei einem muslimischen Kind nach der Beschneidung schwere Komplikationen aufgetreten waren, und die Verantwortlichen im Krankenhaus getan haben, was sonst immer gefordert wird: Gewalt gegen Kinder zur Anzeige gebracht.

Nun verspricht also die Gauckalition, dass sehr bald eine Gesetzesänderung beschlossen würde, die die Körperverletzung im Fall der männlichen Beschneidung erlauben würde, was dann zu der absurden Situation führt, dass Ohrfeigen verboten sind, aber erlaubt sein soll, dass aus religiösen Gründen ein Teil des Penis (üblicherweise ohne Betäubung) entfernt wird. Aber Mädchen soll auch dann nichts abgeschnitten werden dürfen, weil das ja grausam wäre.

Wie wäre es mal damit: Die Rabbiner werden in ein Eisbad verfrachtet, ganz offensichtlich sind deren Gehirne heftig überhitzt (am Wetter sollte das eher nicht liegen), und wenn sie wieder klar denken können, dürfen sie gerne darlegen, inwiefern es für sie unerträglich wäre, wennn Jungen nicht Teile ihrer primären Geschlechtsorgane abgeschnitten werden. Und dann dürfen mal die Juristen (im Bundestag wimmelt es doch von Vertretern dieser Zunft) mal das Grundgesetz und alle weiteren relevanten Gesetze studieren, weil ihnen dann auffallen könnte, dass jede medizinische Behandlung eine Körperverletzung ist, die nur durch die Einwilligung des Betroffenen erst legal wird (Ausnahme: Notfälle). Und dann dürfen sie mal darüber nachdenken, inwiefern Religionsfreiheit auch heißt, dass minderjährige Kinder einer religiösen Handlung unterzogen werden dürfen, bei der sie unnötig leiden (das Konzept der Anästhesie ist inzwischen auch nicht mehr ganz neu). Und dann dürfen die Rabbiner und die Vertreter des Islam (die übrigens gerne zeigen dürfen, wo im Koran die Beschneidung ihrer Kinder festgelegt ist) nochmal erklären, warum es unerträglich sein soll, dass man mit einem medizinisch unnötigen, schmerzhaften Eingriff wartet, bis der, an dem der Eingriff vorgenommen werden soll, sein Einverständnis erklären kann?

Oh, und der nächste Nazi-Vergleich führt dazu, dass der, der diesen Vergleich äußert ein Ohrläppchen abgeschnitten bekommt. Ohne Betäubung. Weil die Instrumentalisierung von Massenmord nie ein valides Argument darstellt.

VerfESMin

Nur kurz: Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, die Entscheidung über die Eilverfahren gegen ESM und Fiskalpakt am 12. September, also in knapp zwei Monaten verkünden zu wollen. Ob dabei dann auch gleich die Hauptverfahren mitbehandelt werden, ist mir nicht klar, aber für Eilverfahren ist das schon eine arg lange Zeit. Andererseits ist ja klar, dass die beiden Gesetze mit der Unterschrift des Bundespräsidenten Verpflichtungen für das Land festschreiben, die auch durch Urteile in den Hauptsacheverfahren nicht mehr aufgehoben werden könnten, weswegen eben schon vor der Unterschrift deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden muss.