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Diüf

Neues vom rein Repräsentativen: Der Gauck prüft laut Medienberichten noch an dem Gesetz rum, mit dem die Bimbestagsabgeordeten sich eine mehr als großzügige Erhöhung ihrer Bezahlung genehmigen wollen. Das ist insofern ganz spannend, als der Präsident die einzige Prüfungsinstanz auf dem Weg des Gesetzes ist. Wenn es erstmal in Kraft ist, könnte nur ein Abgeordneter es vor die Verfassungsrichter tragen, und das traue ich der Opposition dann doch nicht zu.

In Sachen Abgeordnetenbezahlung habe ich die letzten BVerfG-Urteile nicht akut im Kopf, aber ich glaube, es gab da sowohl ein Urteil, was eine automatische Erhöhung der Zahlungen verbot, weil die Abgeordneten zwar selbst ihre Bezahlung bestimmen können, sich dafür aber gefälligst öffentlich rechtfertigen sollen. Dazu ist mir sogar ein Text eines gewissen Bundestages in die Finger gefallen. Wenn der Bundesgauck also nicht nur von Krieg faseln wollte, hätte er hier die Gelegenheit, ein Gesetz entweder direkt abzulehnen, oder den Verfassungsrichtern zur Beurteilung vorzulegen. So richtig glaube ich ja nicht daran, dass Gauck die Eier hat, sich gegen Merkel und ihren Clan zu stellen.