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Waffportheimnis

Das Bundesverfassungsgericht hat mal wieder geurteilt. Dieses Mal ging es um eine Klage, bei der Oppositionsparteien die Informationen der Bundesregierung zu Waffen-Export-Genehmigungen als zu wenig und zu spät beklagt hatten. So ist es bisher üblich, dass die Waffenexportberichte rund ein Jahr nach dem Ende des jeweils berichteten Jahres veröffentlicht werden. Bei manchen Geschäften behauptet die Regierung, dass sie die erst viel später melden müsste, weil ja noch irgendwo Genehmigungen erteilt werden müssten, und überhaupt, Waffenexporte gingen das Parlament ja nichts an.

Dazu finden die Verfassungsrichter im Kern: Passt.  Ich finde dazu: Schade.