Skip to content

Atomlegal

Die letzte Regierung hat eine Steuer für Atom-brennstäbe eingeführt, und die AKW-Betreiber, die bis dahin aus ihren komplett abgeschriebenen Kraftwerken Unmengen an Gewinn gemacht haben, sind darüber nicht begeistert. Insbesondere weil durch die Steuer und die Planung zum Ende der Kernenergie nur noch eine endliche Summe Geld erwirtschaftet werden kann. Entsprechend haben die AKW-Betreiber gegen die regierung geklagt, weil sie meinten, das grundgesetzlich geschützte Recht auf Eigentum berechtige sie auch zu unbegrenztem Gewinn. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kraftwerke nach ihrer Abschaltung noch mühsam beseitigt werden, und der ganze hochradioaktive Müll nochmal Ewigkeiten geschützt gelagert werden muss.

Aber zurück zur Klage gegen die Brennelementesteuer. Da liegt jetzt ein Gutachten beim EuGH vor, aus dem hervorgeht, dass zumindest nach EU-Recht die Steuer in Ordnung wäre. Bekanntlich fallen Urteile des Gerichts in der überwiegenden Zahl der Fälle so aus, wie die jeweiligen Gutachten das zuvor schon angedeutet hatten. Oder anders ausgedrückt: Von dem Gericht gibt es wohl keine Hilfe für die armen Großkonzerne, die nur noch Milliarden an Gewinnen einfahren dürfen, ohne dafür noch ernsthafte Ausgaben leisten zu müssen. Ich würde fast Mitleid mit denen fühlen. Aber nur fast.