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Herdpräteil

Es ist mal wieder Zeit, die Regier als Verfassungsbrecher zu bezeichnen. Konkret hat sich das Gericht mit dem Namen Bundesverfassungs um ein Gesetz der vergangenen Legislatur gekümmert, und zwar das Betreuungsgeld. Dabei bekommen Eltern Geld, wenn sie nicht den ihnen zustehenden Platz in einer Kindertagesstätte nutzen, sondern ein Elternteil zuhause bleibt und sich um Kind(er) kümmert. Entsprungen ist die Idee dem veralteten Weltbild der Erzkonservativen, laut dem Frau nicht arbeitet, sondern sich alleine um Haushalt und Kind(er) kümmert.

Das Urteil der Verfassungsrichter befasst sich aber nicht mit dem eingerosteten Weltbild, sondern stellt darauf ab, dass in einigen Ländern die Bundesländer sich um solch eine Herdprämie bereits gekümmert hatten. Nachdem sich die Aufgabenverteilung da nicht geändert hatte, ist so eine Herdprämie also Sache der Länder und nicht des Bundes. Entsprechend ist das Bundesgesetz nicht verfassungskonform. Es steht der CSU frei, von ihrem Landeshaushalt Herdprämien zu zahlen, der Bund darf das aber nicht. Das hatten im Übrigen auch vor der Verabschiedung des Bundesgesetzes bereits Experten angemerkt, aber die Regier beliebte die, wie üblich, zu ignorieren.