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Schindlösung

Komische Geschichte, die am Dienstag Nachmittag in den Meldung aus "Kreisen" berichtet wurde, am Mittwoch offiziell verkündet wurde: Die Bundesregierung hätte beschlossen, den Chef des Rechtsfreien Vollüberwachungsgeheimdienstes (lustigerweise BND genannt), einen Gerhard Schwindler, zu ersetzen. Dazu verlaß der Bundesregierungslautsprecher Cybert (inhaltlich): "". Ein Nachfolger ist auch schon benannt, und zwar ein Adlatus des früheren Innenminischder Bargeldkoffer Schäuble. Dieser Adlatus, ein gewisser Bruno Kahl, war kürzlich schon dabei beteiligt, als der Herr Finantschminischder sich das Recht rausnahm, auf die Organisation des Rechtsfreien Freundeablauschdienstes Einfluss zu nehmen.

Insofern würde es mich sehr überraschen, wenn unter dem neuen Chef der BND plötzlich anfinge, Gesetze einzuhalten, vielleicht gar so völlig unwichtigen Kram wie das Grundgesetz. Davon abgesehen kann Kahl natürlich alle unangenehmen Dinge auf Schindler schieben, und seine Hände im Blut Unschuldiger baden. Oh, und mit einer Aufklärung, warum der BND wen seit wann überwacht (Merkel-Sprech: "ausspäht"), wird es natürlich ohnehin nicht geben. Weder jetzt, noch nach der nächsten Wahl. Nur für den Fall, dass da irgendwo Hoffnungen hätten entstehen können.

Wozu ich nichts gelesen oder gehört habe: Wie viel Geld bekommen eigentlich die diversen ehemaligen Chefs der diversen Schnüffeldienste noch? Dass denen für Gesetzesbüche Strafen drohen würden, halte ich ja für reichlich unwahrscheinlich, auch wenn es nett wäre, wenn Schindler für so offensichtlichen Gesetzesbruch bestraft würde wie seine dämliche Weltraumtheorie ("Die Satelliten, die wir komplett abschnorcheln sind ja im Weltraum, deswegen gelten für die Daten gar keine Gesetze").

Cyberclownterror

Lustige Wortmeldung des Cyberclown, der inzwischen den Chef der BND-Außenstelle BSI gibt: Mit dem Cyber werden wir alle sterben!!!Und zwar wird das passieren, weil ja schon morgen alle Autos über das Internetz ferngesteuert werden können, und uns alle umbringen werden. Das ist zumindest die Botschaft, die sich mir nach der Lektüre aufdrängt.

Ja, es gab bestimmte US-Autos, die so intern vernetzt waren, dass man mit Kenntnis der IP/Telefonnummer des Netzanschlusses über die Unterhaltungselektronik in die Fahrzeugsteuerung eindringen konnte, und irgendwelche Parameter verändern. In dem Fall war das aber einerseits eine Vorführung, und erforderte andererseits ziemlich konkretes Vorwissen der Angreifer über das konkrete Auto, dessen Außenanbindung, sowie der gesamten Elektronik. Eine Abwehr dürfte sich in dem Fall noch eher trivial gestalten, indem man seine öffentlichen Adressen eines Autos schlicht keinen schattigen Gestalten mitteilt, von Autoherstellern verlangt, dass sie eingehende Verbindungen von unbekannten Teilnehmern glatt blockieren mögen, und vielleicht auch noch eine etwas sinnigere Trennung von Unterhaltungssystem und Fahrzeugrelevanter Steuerungstechnik einbauen. Bei Flugzeugen soll solch eine Trennung ja angeblich bereits vorhanden sein. So unheimlich schwer sollte das auch eigentlich nicht sein, Daten aus bekannt unsicheren Netzbereichen glatt gar nicht in sicherheitsrelevante Bereiche zu lassen.

Aber immerhin hat der Schönbohm öffentlich gezeigt, dass er nicht versehentlich als Cyberclown bezeichnet wurde. Insofern: Erwarung erfüllt.

VG Worteil

Spannendes Urteil von Donnerstag: Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu klären, ob VG Wort, die Pauschalvergütungsorganisation für Verwertungsrechte an Texten eigentlich pauschal die Hälfte ihrer Zahlungen an Verlage ausschütten darf. Geklagt hatte ein Autor, der seine Verwertungsrechte gerade nicht einem Verlag verkauft hatte, und den entsprechenden Anteil der Zahlungen der VG Wort ausbezahlt bekommen wollte. Urteilt der BGH: Der Autor hat Recht, nachdem der Verlag keine Rechte an seinen Texten gegenüber VG Wort geltend machen kann, hat VG Wort dem Verlag auch nicht das dem Rechteinhaber zustehende Geld an den Verlag zu geben. Das Urteil war so nun wirklich vorhersehbar, weshalb bei der Verwertungsgesellschaft wohl auch schon Geld reserviert worden war, für die nun höchstrichterlich bestätigten Ansprüche. Wer, ebenfalls wie erwartet, jetzt rumheult: Die Buchverlage. Die meinen, dass die relevanten Gesetze geändert werden müssten, damit ihnen Rechte, die sie nie bezahlt haben, gefälligst doch zustehen mögen. Lustigerweise fehlt da jetzt das "denkt doch an die Künstler!!!1111"-Scheinargument. Sollte da vielleicht auch den Verlegern aufgefallen sein, dass sie gerade das Geld der Autoren verlangen? Dass also jemand, der "an die Künstler" denkt gerade keine Gesetzesänderung braucht? Oh, was mir noch nicht begegnet ist: Wie lange Verleger eigentlich Geld eingesteckt haben, für das sie nie die Rechte erworben haben. Wilde Mutmaßung: Die Anzahl Jahre könnte locker zweistellig sein.

BKeilwidrig

Eine Nachricht, auf die viele Leute schon seit Jahren warten: DasBundesverfassungsgericht hat ein Urteil verkündet über das 2008 geänderte BKA-Gesetz, mit dem seit Jahreswechsel 2008/2009 das BKA Geheimdienst-artige Rechte eingeräumt bekam. Das Gericht urteilt nicht so deutlich, wie ich gehofft hatte, und erklärt das Gesetz für teilweise verfassungswidrig. Im Detail sind die meisten Regeln im Gesetz, zu denen die Richter sich geäußert haben zwar irgendwie blöd, dürfen aber im Kern doch bestehen bleiben. Ihr Fett weg kriegen Regelungen, wie die Erlaubnis, Unverdächtige zu überwachen (geht gar nicht), irgendwelche Daten an irgendwen weiterzugeben (im Inland reicht die Begründung nicht, im Ausland ist es kompliziert), Rechner vollzuverwanzen (da möge der Gesetzgeber bitte den Kernbereich der privaten Lebensführung zur Kenntnis nehmen, und sich irgendwas zu dessen Schutz einfallen lassen. Oh, und kontrolliert wird das bitte gerade nicht von Bundeskriminellen.). Zusammengenommen ist das ein ziemlich vernichtendes Urteil für den damaligen Gesetzgeber. Wer war das noch gleich? Blätter. Oh, eine gewisse CDU-SPD-CSU-Regierung. How convenient.

Nachdem die Richter aber im Gesetz nicht großzügig rumgestrichen haben, geben sie dem Gesetzgeber auf, eine neue Regelung bis Mitte 2018 zu erlassen, also nur wenige Tage nach Bildung der nächsten Regierung. Vielleicht bequemt sich ja auch die aktuelle regierung noch, einen Entwurf für das Gesetz zur nicht-ganz-so-verfassungswidrigen Bundesgeheimpolizei zu schnitzen. Immerhin sind noch gut 1,5 Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl. Viel Hoffnung habe ich nach der Vorratsdatenspeicherung da aber nicht.

Rechtsterror-Festnahmen

Mal etwas Spannendes aus der Terror-Ecke: Gestern hat die Polizei in Freital in Sachsen mit größerem Personalaufwand eine Gruppe Menschen hausdurchsucht und festgenommen, die unter dem Verdacht stünden, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Das ist insofern überraschend, als auch nach mehreren hundert bundesweit terrorisierten Flüchtlingsunterkünften und mehr als vierzehntausend(!) Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund (laut BKA) im Jahr 2015 die Innenpolitiker, Polizeioberen und Geheimdienste öffentlich immer noch bekundet haben, es handle sich um völlig zusammenhanglose Taten, geradezu Einzelfälle. Nun ist also wohl doch irgendwem in der Bundesanwwaltschaft mal kurz aufgefallen, dass man zumindest bei überschaubaren Personengruppen ab drei Personen, die wiederholt negativ auffallen, zu prüfen wäre, ob vielleicht einer der härteren Straftatbestände vorliegen könnte, wie eben der RAF-Paragraph 129a des Strafgesetzbuches vielleicht erfüllt sein könnte. Und anders als bei der weltweiten, umfassenden Spionage, wo bis heute die Generalbundesanwaltschaft noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffent hat, hat sie sich nicht nur bequemt, der Untersuchung ein Aktenzeichen zu verpassen, sondern eben auch Beschuldigte festzunehmen, und konkret zu ermitteln.

Wenn ich nicht irgendwas Wesentliches verpasst habe, ist das imemrhin der erste Fall von rechtem Terrorverdacht seit im November 2011 eine gewisse NSU bekannt wurde. Ob wohl in diesem Fall beim Verfaschungsschutz wieder versehentlich ganze Aktenordner in den Aktenvernichter springen?

Fluntergang

Eine Meldung, die so wenig überraschen darf, wie sie unerfreulich ist: Vor Italien ist wohl mal wieder ein Boot mit Flüchtlingen untergegangen. Wie viele Personen dabei gestorben sind, ist noch nicht klar, aber die ersten Eilmeldungen sprachen gleich von mehr als 300 Opfern. Auf der einen Seite werden nun wieder Politiker Mitgefühl heucheln, auf der anderen Seite tun die aber einiges, damit Flüchtlinge (für CDU-Vertreter: Vertriebene) nicht über Land, oder gar sicher einreisen können. Wenn Flüchtlinge im Meer ertrinken ist das nur eine Folge der brutalen Schließung der "Balkanroute", die politisch so gern erzielt wurde.

Und dann erlaube ich mir auch mal eine Portion Zynismus: Als Anfang 2015 in Paris rund ein zehntel so viele Personen ums Leben kamen, durch gewalttätige bewaffnete Personen, wurde nicht nur medienwirksam ein Solidaritätsmarsch für die Medien organisiert, sondern es wurden auch sofort mehr Terrormaßnahmen verlangt, weil Terror. In Frankreich sollte ein ziemlich permanenter Ausnahmezustand gelten, als letzten November rund die Hälfte an Personen durch Terror ums Leben kam. Warum nur erwarte ich mir keine sinnvollen Konsequenzen vom abgesoffenen Boot? Oh, richtig. Das waren ja "Fremde". Mit denen muss man ja keine Sympathien haben. Und die bösen Schleuser sind ja Schuld. Was heute Schleuser sind, wurde noch bis in die späten 1980er Jahre übrigens als Fluchthelfer bejubelt. Das nur mal so. Hauptsache, Merkel kann in der Öffentlichkeit so tun, als würde sie sich um Flüchtlinge kümmern. Die eigentliche Arbeit "dürfen" dann unbezahlte Freiwillige leisten, die es nicht ertragen können, wie die Vertriebenen in Lagern eingepfercht leben müssen. Sonst macht's ja niemand.

Merdogan

Es gibt dann mal wieder Neues von der Verbindung von Merkel und erdogan: Am Freitag um 13 Uhr verkündete Merkel, dass sie der Staatsanwaltschaft erlaubt, gegen Böhmermann wegen des Majestätsbeleidigungsparagraphen zu ermitteln. Oh, und dann ist der Regierung auch aufgefallen, dass so ein Majestätsbeleidigungsparagraph irgendwie nicht in das Selbstbild der Regierung passt, weshalb der dann mal irgendwann abgeschafft werden sollte. Wenn das schneller ginge als das Ermittlungs- und ggf. Gerichtsverfahren, dürfte Böhmermann doch keine Strafe drohen, schreibt der Strafrechtsanwalt Vetter. Nun weiß ich nicht, wie wichtig Merkel und den relevanten Ministern die öffentliche Peinlichkeit der ganzen Geschichte gerade ist. Davon dürfte wesentlich abhängen, ob noch vor Ablauf der Legislatur mit einem Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Übrigens hätte so eine Aussage, dass der Paragraph ja ziemlich antiquiert sei, auch ganz gut als Begründung ausgesehen, warum die Regierung dem Strafverlangen der Türkei nicht nachkommen wollte. Das aber nur nebenbei. Und vom anderen Majestätsbeleidigungsparagraph, der den Inhaber des Amtes Bundespräsident besonders schützt, von dem Paragraph erfahren Merkel und Co bestimmt auch erst, wenn wegen ihm öffentlichkeitswirksam vorgegangen wird.

Fakemann

Ich wollte eigentlich nicht über die Böhmermann-Geschichte schreiben, aber gestern ist dann doch wieder etwas passiert, was ich nicht ignorieren will: Die regierungspostille, die Gregor Gysi in einem Radiointerview mal passend als "stark bebildertes Papiererzeugnis" bezeichnet hat, hat mindestens online, vielleicht sogar in Totbaum einen Text veröffentlicht, der sich als Interview zwischen Chefredakteur Dieckmann und Böhmermann ausgegeben hat. Wie Dieckmann dann aber im Lauf des Vormittags aufgedeckt hat, gab es gar kein Interview, der Text ist also reine Fiktion. 

Einerseits fällt das beim Macher von #Varoufake (dem angeblich gefälschten Video vom Mittelfinger des früheren griechischen Finanzministers) nicht gerade auf jemanden, der selbst völlig sauber journalistisch gearbeitet hätte, andererseits soll der Text auch ziemlich aggressiv gegenüber Regierung und ZDF sein. Aus meiner naiven Sicht ist das moralisch schon eher nicht okay. Nun ist das stark bebilderte Papiererzeugnis noch nie mit großer Moral aufgefallen, sollte aber in Zukunft besser ganz kleine Brötchen backen, wenn es um Zitate oder angebliche Zitate aus dem Erzeugnis und von deren Machern geht. Oh, und den Feldzug gegen Spam-Blocker dürfen die Werbemedienverbreiter mit scheinjournalistischem Beiwerk auch besser wieder einpacken. Oh, und verwunderte Äußerungen über Pegidisten, die von "Lügenpresse" skandieren, sind dann auch mal verboten, denn der Begriff passt zumindest auf diese Veröffentlichung.

Böhmermannzeige

Es ist mal wieder Zeit für ein hochpolitisches Thema. Das braucht aber ein Bisschen Vorgeschichte. Konkret geht es um den türkischen Regierungsobersten, den Herrn Erdogan. Der und seine Regierung pfeifen in der Türkei schon lange auf so Dinge wie Pressefreiheit. Das ging vor ein paar Wochen so weit, dass die Polizei/Militär eine Zeitung gewaltsam übernommen haben. Darauf hatte vor 3,5 Wochen die NDR-Fernsehsendung "Extra3" Bezug genommen, als sie ein Musikvideo zeigten, wo auf das Nena-Lied "Irgendwie, irgendwo, Irgendwann" mit "Erdowie, Erdowo, Erdowann" ein neuer Text gelegt wurde, in dem eben neben anderen kritische n Themen auch die fehlende Pressefreiheit erwähnt wurde. Vor 2,5 Wochen fiel das Video irgendwie Erdogan auf, woraufhin der deutsche Botschafter in der Türkei einbestellt wurde, und vermutlich lautstark verbal abgewatscht wurde. Da vermeldeten Merkels Lautsprecher noch, die Pressefreiheit sei Merkel total wichtig (wie man an dem brüllenden Schweigen zu der gewaltsam übernommenen Zeitung ja sehr deutlich erkennen konnte).

Die nächste Eskalationsstufe gab es, als vor 1,5 Wochen der "guckt mal, wie lustig ich bin" Böhmermann in seiner ZDF-Sendung erst ansagte, dass das, was danach käme nach deutschem Recht nicht ginge, und dann eine gedichtete Runde an ziemlich pauschalen Beleidigungen in Richtung Herrn Erdogan verlaß. Das ZDF hat das Video kurz nach der Ausstrahlung aus dem Netz entfernt, und Merkels Lautsprecher (der Cybert) betonte vergangene Woche, dass Merkel und Erdogans Subordinat Davutoglu telefoniert hätten, und sich einig gewesen seien, dass das Gedicht bewusst beleidigend gewesen sei. Ob Merkel und Davutoglu sich auch über die grundgesetzlich nicht explizit eingeschränkte Kunstfreiheit einig waren, hat leider niemand dem Cybert aufgeschrieben, weswegen der das nicht vorlesen konnte.Noch in der vergangenen Woche wurde dann bekannt, dass es Anzeigen gegen den Böhmermann gäbe, und eine Staatsanwaltschaft prüfen würde.

Nun gibt es bei der schnöden Beleidigung einen kleinen Haken: Die kann von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt werden, wenn eine konkret beleidigte Person das beantragt. Dass Herr Erdogan einen solchen Antrag gestellt hätte, wäre eher unwahrscheinlich. Es gibt aber noch einen anderen Paragraphen im deutschen Strafrecht: Den §103 StGB: Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Der kommt aber auch mit einem Haken: Das wird nur verfolgt, wenn der ausländische Staat das verlangt, und die inländische Regierung das erlaubt. Und die Frage, ob Merkel erlaubt, dass ein Herr Erdogan einen sogenannten Satiriker in Deutschland strafrechtlich verfolgen lassen wird, diese Frage wurde offenbar von Merkels Lautsprechern so intensiv nicht beantwortet, dass das auch der Tagesschau aufgefallen ist. Pro-Tipp: Merkels Lajutsprecher beantworten gerne Fragen nicht, wenn das peinlich werden könnte. Aktuelles anderes Beispiel: Die Frage, wo aus Regierungssicht in Europa Steueroasen lägen. Sagt ein Regierungslautsprecher offiziell, er sagt das nicht, "weil ich heute keine Lust dazu hab." Und dann antwortet ne ganze Woche keiner der Lautsprecher des Geldkoffer-Ministers.

Aber zurück zu Erdogan und der Frage, ob Merkel dem die Strafverfolgung erlaubt. Meint Udo 'Lawblog' Vetter dazu: Das ist eine politische und keine juristische Frage. Ich tippe mal: Merkel will, dass Erdogan ihr die Bösen, Bösen Flüchtlinge abnimmt und nach Syrien verschickt (letzteres leugnen ihre Lautsprecher dann wieder). Und weil Erdogan das nicht mehr tun könnte, wenn der nicht Böhmermann fressen darf, wird Merkel dem genau das erlauben. Wie war das noch mit dem freundlichen Gesicht, Frau Merkel?

Deathfahren

Dann ist die Deathparade mal wieder in den Nachrichten. Das war die ursprünglich als "Lave Parade" gestartete Veranstaltung, bei der zuletzt 2010 in Duisburg 21 Menschen in der Menschenmenge gestorben sind, nachdem eine ganze Reihe organisatorischer Fehler zusammenwirkten. Danach schoben sich dann Organisatoren, Polizei und Bürgermeister gegenseitig die Schuld zu. Eine strafrechtliche Aufklärung ist nun unwahrscheinlicher, wenn nicht gar unmöglich geworden, weil das Strafverfahren wegen möglicher Voreingenommenheit eines (des?) Gutachters nicht zugelassen wurde zur Anklage. Hintergründe, wie es juristisch zu diesem Ergebnis kommen konnte, führt Udo Vetter in seinem Blog aus.

Panama-Panapers

Zur Abwechselung mal eine Geschichte, die in Deutschland strafbar sein könnte: Und zwar sind aus einer Anwaltskanzlei mehrere Terabyte an gescannten Dokumenten entwischt, bei Journalisten gelandet, die über die eine ganze Weile gebrütet haben, und am Wochenende groß Berichte veröffentlicht haben. Nachdem da auch Lügenschutzgeldpflichtige und Depublikationsverpflichtete Medien bei sind, verlinke ich mal ganz meta auf einen Linkpost bei Netzpolitik. 

Was in den Dokumenten drin steht? Im Detail wohl eher unspannender Verwaltungskram, der erst im Gesamtkontext interessant wird, weil sich so die Verflechtungen der diversen Pseudofirmen und ihrer Auftraggeber offenbaren. Und bei der Berichterstattung selbst darf dem geneigten Leser eine unauffällige Einseitigkeit auffallen, die bestimmt nur Zufall ist. So tauchen in den Unterlagen wohl eine Firma des Vaters eines britischen Premierministers auf, sogenannte Qualitätsmedien fantasieren sich aber lieber einen Putin-Bezug herbei, weil eine Person erwähnt wird, die auch schon mal Putin beraten haben soll. Mal ganz davon abgesehen, dass zumindest bei den bisher berichteten Daten keine deutschen Firmen aufgetaucht sind, und auch in Sachen international tätiger Großmogule (aus USA beispielsweise die Koch-Brüder) habe ich nichts gelesen. Ob das bedeutet, dass die sich keiner anonymen Firmen in Steuerspar-Regionen bedienen, wage ich mal zu bezweifeln. Mal ganz davon abgesehen, dass ich nichts davon gehört habe, dass Steuerfahnder sich bereits begierig auf die Veröffentlichungen gestürzt hätten, in der Hoffnung, ihren Staaten vielleicht illegal entzogene Vermögen zu sichern. Dabei haben doch zumindest deutsche Steuerbehörden extra eine Ausnahme im Datenhehlerei-Straftatbestand eingeräumt bekommen, um Bankdaten kaufen zu dürfen.

So richtig viel Überraschung springt mich nach der ersten Runde Veröffentlichungen nicht an, was bestimmt nichts damit zu tun haben kann, dass die anonymen Personen/Geheimdienste/sonstige Organisationen, die die Daten geraubmordkopiert haben, vielleicht die schmackhaftesten Details rausgelassen haben könnten. Nein, das ist völlig unmöglich.

Google Fool's

Bekanntlich war am Freitag der erste April, und das heißt, dass vielle Personen und Firmen mehr oder weniger bemüht sind, lustig sein zu wollen. So auch Google, deren Mail-Verantwortliche auf die Idee kamen, eine 'Mic Drop'-Funktion einzubauen. Mit der sollte man eine Unterhaltung deutlich für beendet erklären können, und dann auch keine weiteren Mails dazu bekommen. So weit die Idee. In der Praxis lag der scherzhaft gemeinte Knopf wohl an der Stelle, wo sonst eine Funktion 'Mail beantworten und ins Archiv verschieben'-Funktion gestanden hätte (kann ich nicht nachvollziehen, ich hab die nicht). Und offenbar sind auch reichlich Leute unbeabsichtigt auf den Knopf gekommen (in der politischen Ausredenfindung nennt man das "mausgerutscht"). Jedenfalls waren ziemlich viele Leute ziemlich unerfreut über den 'Scherz', so dass Google noch vor Ablauf des Tages die Funktion wieder entfernt hat. Und was lernen wir daraus? Manchmal ist auch der der Dumme, der jemand anderen verarschen will.