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BVerfition

Und dann gibt es zur Abwechselung mal ein BVerfG-Urteil, bei dem die Kläger nicht froh sein dürften: Die Opposition im Bundestag (namentlich die Fraktion Die Linke) hatte geklagt, weil neben der übergroßen Regierung die beiden im Bundestag vertretenen Fraktionen auch in Summe zu klein sind, um Oppositionsrechte nutzen zu können. Denn die Rechte räumt der Bundestag nur mindestens 25 Prozent der Abgeordneten ein. Die Regierung macht rund 80%, so dass relativ klar ist, dass schon Abgeordnete von dort mitmachen müssten, damit die Linken und die Grünen Rechte wahrnehmen könnten, die frühere Gesetzgeber der Opposition zugedacht hatten. 

Soweit die Klage. Die Verfassungsrichter meinen dazu sinngemäß: Isso. Oppositionsrechte wären eben im Grundgesetz nicht vorgesehen.

das fiese daran: rein formal haben die Richter Recht. Aber im Grundgesetz sind auch nicht vorgesehen: Fraktionen, Fraktionszwang (Stichwort Gewissenspflicht für Abgeordnete), Koalitionen und Quatsch wie Gesetzentwürfe, die immer nur von der regierung eingeworfen werden, damit die völlig unabhängigen Abgeordneten die befürworten. Oder anders ausgedrückt: Die real gelebte Gesetzgebung war vom Grundgesetz ohnehin nicht so vorgesehen. Wenn man bedenkt, dass die Wiederholungstäter von Verfassungsbrechern einfach so am Grundgesätz rumändern dürften, weil sie schlicht mehr als 66% der Abgeordneten stellen, darf man sich durchaus fragen, inwiefern so etwas vorgesehen sein soll. Amer, ja, auf dem Papier haben die Richter Recht, die Opposition hat keine Rechte. Und nicht die Macht, etwas daran zu ändern.