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Strafverlüg

Und dann ist die Politik mal komplett auf eine Lügengeschichte reingefallen. Als kürzlich das Strafrecht verschärft wurde, weil Vergewaltigungen härter bestraft werden sollten, da wurde das unter anderem damit begründet, dass ein Gerichtsverfahren in einer bestimmten Art ausgegangen war.

In dem Verfahren ging es darum, dass eine nicht gerade kamerascheue Frau beim Sex von einem von mehreren männlichen Partnern gefilmt worden war, wobei die Frau auch etwas gesagt hat, was nach einem Wunsch klang, es sollte etwas aufgehört werden. Das Video hatte einer der Beteiligten auch gekürzt ins Netz gestellt, und die Öffentlichkeit bildete sich nun die Meinung, die Frau habe den Wunsch geäußert, der Geschlechtsakt möge beendet werden, oder sie hätte ihn vielleicht gar nicht erst beginnen wollen. Oder kürzer: Die Frau sei vergewaltigt worden. In dem Gerichtsverfahren hatte nun ein Gutachter sich mit dem ungekürzten Videomaterial auseinandergesetzt, um die Äußerungen in ihrem Kontext einzuordnen, und war zu der Schlussfolgerung gelangt, die Frau wollte weniger, dass der Sex enden möge, sondern nur die Filmerei. Entsprechend wurden die angeblichen Vergewaltiger nicht wegen Vergewaltigung verurteilt, weil (übrigens auch nach dem neuen Strafrecht) sie nicht gegen den erkennbaren Willen der Frau mit ihr kopuliert hatten.

Dafür gab es dann aber ein neues gerichtsverfahren, bei dem die bisher als Opfer agierende Frau beschuldigt wurde, sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, sie hätte die beiden Herren einer ernsthaften Straftat beschuldigt, obwohl sie hätte wissen müssen, dass es gar keine Straftat gegeben hatte. Zumindest das erstinstanzliche Gericht hat das angebliche Opfer Anfang der Woche verurteilt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

Ob die Personen, die die Täterin als Beispiel genutzt hatten, um mit ihr eine Strafrechtsverschärfung zu verlangen, sich nun von ihr distanzieren, wage ich allerdings zu bezweifeln. Wem die ganze Geschichte aber wirklich geschadet hat: Echten Vergewaltigungsopfern, bei denen es kein Video gibt, mit dem unabhängig eingeschätzt werden kann, was tatsächlich vorgegangen ist, und wer welche Straftat begangen hat.