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Verdot

Neue Entwicklungen in der Terror-Ecke: Erst kam raus, dass die Bedarfsträger den aktuellen Verdächtigen seit Monaten beschnüffelt haben, und sogar dessen Pläne kannten (aber natürlich nicht verhindert haben, warum eigentlich nicht, diese Mordhelfer?). Aber das ist medial irgendwie nicht aufgenommen worden. Mehr Wellen machte da gestern Mittag die Meldung, der Verdächtige sei in MAiland gerade erschossen worden. Gerade im Geheimdienst-Kontext fällt da mal wieder auf, wie überaus praktisch das für die Schnüffler doch ist, dass derjenige, der die noch am meisten reinreißen könnte, gerade conveniently abgelebt wurde. 

Oh, und nachdem uns ja die Forderungen nach immer mehr Überwachung damit begrndet werden, dass die Konsequenzen bei zu wenig Überwachung ja schlimm wären: Erstens: Welche Schnüffelei wurde denn gegen den vermutlichen Täter nicht angewendet? Und wo bleiben die Konsequenzen für die Verantwortlichen? Ich erwarte sofortige Rücktritte sämtlicher Bundes- und Landesminister für Inneres (als Chef der jeweiligen Polizeien), sowie sämtlicher Chefs sämtlicher beteiligter Geheimdienste. Und wenn das den Kandisbunzler das Amt kostet, ist das doch nur fair. Oder wofür werden die Pfeifen alle so großzügig bezahlt? Ist das gar am Ende wie bei VW, wo die Vorstände und Aufsichtsräte Boni nicht sofort bekommen haben, aber die nachträglich gut verzinst gekommen sollen?

Nebenbei: Wenn die Schnüffler von dem Anschlag vorher wussten und bekanntlich nichts getan haben, geht das dann schon als Verbrechen durch? Vielleicht gar als Beihilfe zu Mord? Ich frage für einen Generalbundesanwalt, der dann gefälligst sofort zu ermitteln hat.

VDSteil

Während sich gestern die Terrorpolitiker noch immer darüber aufgegeilt haben, wie man noch mehr Überwachung verlangen kann, und mit der besonders absurden Meldung, dass den Spezialexperten der Berliner Polizei es gelungen ist, Ausweisdokumente des vermutlichen Täters im LKW zu finden, währenddessen hat der europäische Gerichtshof nochmal etwas verkündet, was eigentlich schon längst verkündet war: Verdachtsfreie Speicherung von Daten zur Strafverfolgung geht nicht. Keine (in Worten: Keine) Vorratsdatenspeicherung kann nach EU-Regeln legal sein, wenn davon auch Personen betroffen sind, denen kein schweres Verbrechen vorgeworfen wird. Das betrifft im konkreten Fall die verratsdatenspeicherung in Schweden und in UK, wenn ich das richtig interpretiere, meint inhaltlich aber genauso die EU-Grundrechte brechende Verratsdatenspeicherungen in den Ländern, die sie nach dem letzten VDS-Urteil nicht abgeschafft haben und auch die Verratsdatenseicherung, die Deutschland ja im klaren Widerspruch zum letzten EuGH-Urteil beschlossen hat. Nun ist der Haken wieder mal, dass so ein Urteil den Gesetzgeber nicht direkt bindet, wenn dessen Gesetz nicht namentlich von den Richtern zerfleddert wurde. Aber immerhin braucht sich vor dem BVerfG kein Terrorminister mehr hinstellen und von EU-Richtlinie oder ähnlichem faseln. Mal ganz davon abgesehen, dass immer noch nirgendwo ein Hinweis aufgetaucht ist, wofür die EU-grundrechte brechenden Vorratsdatensammlungen denn eigentlich gut wären. Und machen wir uns mal nichts vor, die Geheimdienste sammeln genau die selben Daten auch nochmal, speichern sie ungefähr ewig und tauschen die Daten untereinander aus. Wer also behauptet, man brauche die Daten für sonstwas, darf dann auch gleichm al beweisen, inwiefern die Bedarfsträger die Daten nicht schon längst haben.

Berlings

Eine Geschichte, die in den Medien kaum zu übersehen ist, und an der Politiker sich schon wieder aufgeilen ist am Montag Abend passiert. Da ist ein LKW in Berlin auf Gelände gefahren, wo ein Weihnachtsmarkt stattfand. Dabei wurden (Stand Dienstag) 12 Personen getötet, rund 50 verletzt. So weit die unumstrittenen Fakten. Auch noch klar ist, dass im LKW eine weitere getötete Person gefunden wurde. Weniger klar ist, ob es  sich wie medial schnell hyerventiliert wurde, um einen Anschlag handelt, oder ob es sich nicht doch um einen Unfall gehandelt haben könnte. Auch unappetitlich: Die Polizei hat noch in der Nacht jemanden festgenommen, dessen Staatsbürgerschaft dann medial erstmal ausgewalzt wurde, der aber wohl darauf bestanden hat, kein Täter gewesen zu sein, so dass am Dienstag nachmittag auch aus der Polizei die Vermutung raustropfte, dass der Mann vielleicht wirklich unschuldig gewesen sein könne, dessen Name zwischendurch bereits von irgend einer besonders freundlichen Person an die Medien durchgestochen wurde. Außerdem auffallend unappetitlich: Wie sich Nazi-Politiker (zuerst Afd, dann aber auch CSU und eben auch Maiziere) an der immer noch völlig unklaren Lage aufgegeilt haben. Herr "noch im November 2010 wird es einen schlimmen Anschlag geben" wurde wohl nicht damit konfrontiert, dass das aber ein auffallend langer November gewesen wäre, hat aber wohl auch nicht rumgeblubbert, dass sein bestellter Terror endlich eingetroffen wäre.

Dafür haben sich die üblichen Terroristen Bospeng und Co gleich wieder in die Presse gerollt und nach noch mehr Überwachung gebrüllt. Weil ja total klar ist, dass mit verdachtsfreier Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten (inzwischen seit einem Jahr gesetz) so etwas nicht passiert wäre, und mehr Überwachungskameras bestimmt irgendwas hätten verhindern helfen, und überhaupt. Alles ganz besonders ekelig.

Fakenachten?

Nachdem ja neulich erst die Zensurliebhaber nach einem Verbot von etwas verlangt haben, was sie als "Fake(Deppen Leer Zeichen)News" bezeichnen, sind entweder Teile der Zensurliebhaber auf eine solche hereingefallen oder deren Reaktion ist ebenfalls Fake. Und das kam so: Am Wochenende tauchte irgendwo eine Meldung auf, dass eine Schule in der Türkei Schülern verboten hätte, Weihnachten zu feiern. So weit war das eine eher dünne Meldung, bis sich Vertreter einer Partei verbal erbrachen, die behauptet, irgendwas mit der Religion mit dem Kreuz zu tun zu haben.

Sinngemäß enthielt deren Absonderung Forderungen danach, dass man doch den türkischen Botschafter einbestellen müsse, weil es könne ja nicht sein, dass in einem anderen Land Personen vorgeschrieben würde, wie sie ihre Religion leben würden. Dass die gleichen Verdächtigen sich erst kürzlich das Recht angemaßt haben, Frauen vorschreiben zu wollen, wie sie sich zu bekleiden oder nicht bekleiden hätten, aus welchen Gründen auch immer, muss den Vertretern der Echauffage dabei wohl glatt entgangen sein. Die Schule hat sich übrigens auch mal zu Wort gemeldet und lässt ausrichten, es gäbe dort gar kein Verbot der Wintersonnenwendfeier, die aus historischen Gründen nicht zum Zeitpunkt der Sonnenwende gefeiert wird, sondern ein paar Tage später. Das störte nun aber natürlich die sich aufplusternden Polit-Vertreter nicht, denn das war ja bestimmt eine Fake New. Oder deren ganze Aufblaserei war Fake. Oder die sind einfach zu blöd, mal einen Tag abzuwarten, ob die einzelne Behauptung stimmt, eine einzelne Schule schriebe Schülern vor, welche Feiertage die begehen dürften oder auch nicht. Das würde dann nur nicht zur riesigen Echauffage passen.

fakensur

Seit einiger Zeit ist ja das Thema 'Fake News' in den Medien, weil es Geschichten gab, dass zur US-Wahl irgendwo Leute Zeug ins Netz gestellt haben, was glatt gelogen war, um so Werbeklicks zu bekommen. Und weil die Lügen behauptet hatten, irgendwas mit Nachrichten zu tun zu haben, läuft der Kram unter dem Label der gefälschten Nachrichten, also der 'Fake News'. So weit, so faktisch.

Postfaktisch wird es allerdings, wenn Zensurliebhaber (aus der Zensursula-Partei) Forderungen aufstellen, man(tm) müsse Fake-News-Seiten verbieten. Das wirft dann gleich mal mehrere Fragen auf: Kennen die Herren zufällig ein Gesetz mit dem Vornamen Grund? Da gibt es einen Artikel 5, wo die Rede davon ist, eine Zensur finde nicht statt. Mal davon abgesehen, dass Juristen damit meinen, dass eine Vorabzensur nicht stattfinden würde, und dass das auch weniger als Faktenbeschreibung gedacht ist, sondern mehr als Aspiration: Wie verträgt sich wohl ein Verbot von Texten, die irgendwer als 'Fake News' einstuft mit solch einem Verbot? Und wer soll überhaupt bestimmen, welche News sich als Fake bezeichnen müssten? Wie wird durchgesetzt, dass so eine Fake New verboten wird, und wer stellt sicher, dass damit nicht versehentlich Unfake News zensiert werden, wie wenn die Kandisbunzlerin behauptet "abhören unter Freunden, das geht gar nicht!" oder das Bundespropagandaamt faktenfrei behauptet TTIP und CETA seien gut, oder der Finantschminischder mal wieder davon fabuliert, dass durch Nichtausgeben von Geld die Einnahmen des Staates magisch wachsen würden, oder ähnliche, Aussagen, deren Zusammenhang zur Realität auch nur lose ist.

Linkvernichtsicherung

Neues vom Landgericht Hamburg. Da hatte ja am Donnerstag der Heise-Justiziar Jörg Heidrich hingeschrieben, ob man ihm eine verbindliche Aussage dazu abgeben könnte, dass auf der Gerichts-Webseite keine nach Rechtsprechung des Landgerichts illegalen Inhalte stünden. Am Freitag schrieb da jemand, dass man sich melden würde. Das ist nun inzwischen geschehen. Kurz zusammengefasst: Man halte das alles für legal, was da auf der Webseite wäre. Aber rechtsverbindlich erklären wolle man das nicht.

Einerseits kann ich ja den Gerichts-Knecht verstehen, der da nichts verbindliches fallen lassen will. Andererseits wage ich zu bedreifeln, dass ein gewisses Landgericht hierzustadt sich damit zufrieden geben würde, dass irgend ein Knilch unverbindlich irgendwas behauptet hat. Dummerweise (für die Rechtspraxis) wird das so nicht geklärt. Dafür müsste schon jemand auf die Gerichtswebseite verlinken, und sich dann eine Klage vor dem Landgericht Hamburg einfangen. Am besten für den Frieden wäre es auch, wenn das Verfahren dann bis zum Bundesgerichtshof getrieben würde, wo dann ein verbindliches Urteil dazu ergehen könnte, ob ein Webseitenbetreiber wirklich für irgend etwas haftet, von dem noch nicht einmal die realitätsfernen Richter hierzustadt behaupten, dass er das gewusst hätte haben müssen.

Wobei es schon praktisch wäre, wenn jemand den Betreiber der Webseite eines gewissen Landgerichts verklagen könnte. Das würde nur vermutlich nicht vor diesem Landgericht verhandelt werden, wegen Befangenheit. Bis solche Verfahren irgendwo angestrengt werden, müssen wir wohl in der Unsciherheit leben, nicht zu wissen, ob jeder Webseitenbetreiber für das gesamte Internet haftet, oder ob das Landrecht Hamburg doch nicht ganz so weit reicht.

Linkverbot

Neues aus der Welt des Absurden: Neulich hat der EUGH sich ja mal mit einem Rechtsstreit befasst, wo eine Webseite raubmordkopierte Bilder aus einem Verlagserzeugnis verlinkt hatte, und als die Raubmordkopien an einer Stelle im Netz gelöscht wurden, auf eine andere Quelle der gleichen Inhalte verlinkt hat. Das fand nicht nur der Inhaber der Verwertungsrechte blöd, sondern eben auch das Gericht.

Nun hat sich das allseits beliebte Landgericht Hamburg in einem Fall geäußert, der mit dem EUGH-Fall nur insofern etwas gemein hat, dass es in beiden Fällen um Links geht. Und das HAmburger Gericht hat mit so viel Schwung ins Klo gegriffen, wie den Richtern überhaupt nur möglich war. Jeder Betreiber  einer mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Webseite hafte für jegliche Urheberrechtsverletzung, die irgendwo hinter dem Link zu finden sein könnte. Oder kürzer ausgedrückt: Man haftet für alles, worauf man verlinkt. Oder noch anders ausgedrückt: Man verlinkt besser nirgendwo mehr hin, weil man ja für alles haten würde, was irgendwo irgendwann mal auftauchen könnte.

Das fand nun auch der Justiziar des Heise-Verlages absurd, und hat dann mal bei einem Landgericht angefragt, ob die denn garantieren könnten, dass auf deren Webseite keine Urheberrechtsverletzungen begangen würden, für die Heise mit einem Link auf die Seite ja nach der neuesten Rechtssprechung haften würde. Ein Ergebnis der Anfrage gab es bis zum gesetzten Termin nicht. Also sollte man besser nicht auf das Landgericht Hamburg verlinken. Sonst könnte das Landgericht Hamburg einen noch haftbar machen für Raubmordkopierterror des Landgerichts Hamburg.

PS: Liebes Landgericht Hamburg: Ich betreibe diese Seite übrigens ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht. Und werde euch trotzdem nicht verlinken.

Atomteil

Neues von den Bundesverfassungsrichtern: Die haben gestern ein Urteil verkündet, in dem es um die Frage ging, wie gut sich denn die Entscheidung von Frau "wir können nicht sagen, sie sind sicher, aber sie sind sicher!" mit dem Grundgesetz verträgt, als es darum ging, die gerade erst verlängerten AKW-Laufzeiten doch wieder zu verkürzen. Stellt sich raus, die Richter fanden das im Kern schon verfassungskonform. Aberden Betreibern der schon seit Jahrzehnten abgeschriebenen nuklearen Wassererhitzern stünde eine "angemessene Entschädigung" zu, weil die sich ja darauf hätten verlassen müssen, dass sie die schon seit Jahrzehnten abgeschriebenen Kraftwerke noch länger zu Geld hätten machen können.

Spannendes Detail am Rande: Die Endlagerung bezahlt übrigens nur bis zu einem festen Limit die Gemeinschaft der Wassererhitzkonzerne. Sollte der Kram völlig erwartet teurer werden, darf der Staatshaushalt, also wir alle dafür aufkommen. Genau wie für die Entschädigung jetzt. Wie war das noch gleich mit dem sauberen, sicheren, billigen Strom?

Cybercybercyberkriegsterium

Neues vom Terrorministerium: Die haben ja auch mitbekommen, dass vor einer Woche irgendwas mit einem Telekommunikationsunternehmen war, was irgendwas mit Angriff zu tun hatte. Weiter hat da wohl niemand zugehört, denn nun gibt es die Forderung, man müsse "zurückschlagen".

Wie so viele Verlautbarungen aus dem Terrorministerium wirft das mehr Fragen auf als es beantwortet. Zum Beispiel diese: Wenn so ein Angriff Böse ist, warum will man dann mit einem genauso Bösen Angriff antworten? Ist den Verantwortlichen überhaupt klar, dass Angriffe im Internet nicht klar auf bestimmte Verursacher zurückgeführt werden können (Stichworte: Reflection, UDP-Adressfälschung)? Und wer und wie soll überhaupt entscheiden wann und wie auf welche 'Angriffe' reagieren soll? Was ist überhaupt ein Angriff? Zählt da ein Verbindungsversuch auf einen bestimmten Port eines bestimmten Rechners? Aller Rechner? Aller Ports? Oder bei HTTP ein GET-Request auf eine bestimmte Ressource? Was soll der ganze Quatsch überhaupt? Seit dem Ende des Kalten Kriegs dürfen wir gelernt haben, dass Mutually Assured Destruction zwar seinerzeit gewirkt haben mag, aber erstrebenswert war der Zustand der langfristigen Angst vor der Zerstörung nicht.

Oh, und bevor ich es vergesse: Herr Maiziere: Befragen Sie doch mal die bepartnerten Geheimdienste nach dem Begriff der Operational Relay Boxes. Das sind Rechner, die die Teilnehmer der Five Eyes außerhalb der Gebiete der Fünfaugen übernehmen, um von dort aus Angriffe irgendwo auszuführen. Wenn also ein Angriff aus Russland oder China zu stammen scheint bedeutet das gerade nicht, dass Russen oder Chinesen irgend etwas damit zu tun hätten. Wenn der Terrorminister dann einen Cybercyber-Angriffskrieg gegen Russland, China und sonstwen vorbereiten würde, würde er damit nicht nur ein Verbrechen begehen, sondern auch noch die Völlig Falschen angreifen. Aber so etwas muss man im Terrorministerium nicht begreifen. Übrigens: Ist der November 2010 eigentlich inzwischen vorbei?