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NPunbot

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, was aus dem Verbotsverfahren des Bundesrat gegen die NPD werden soll. Das Ergebnis war nicht besonders überraschend: Die Richter lehnen das Parteienverbot ab. Interessanter ist die Begründung. Anders als beim letzten Verbotsverfahren 2003 rügen die Richter dieses Mal nicht, dass der Verfaschungsschutz, also der Staat, die Partei führt, sondern sie stellen fest, dass von eienr Partei mit nur geringer Beteiligung am Wahlvolk keine erkennbare große Gefahr ausgeht, mit der man ein solches Verbot rechtfertigen könnte. Oder anders ausgedrückt: JA, die NPD mag verfassungsfeindlich sein, aber nein, der Staat ist dadurch nicht gefährdet. Da würde mich ja mal interessieren, was die Richter zu so regelmäßigen Gästen wie der CDU, der CSU und deren Helfern sagen würden. Immerhin sind von denen in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Gesetze als verfassungswidrig kassiert worden.

Um aber nochmal auf das lustige Verbotsverfahren zurückzukommen: Geklagt hatte dieses Mal ja nur der Bundesrat, und nicht die Bundesregierung oder der Bundestag, die das Recht ebenfalls hätten. Meine Vermutung dazu war vor einiger Zeit mal, dass das dazu dienen würde, dass die Regierung und der Bundesregierungstag die Schuld an einem Scheitern dann den Ländern zuschieben könnte. Mal abwarten, ob solche Beschuldigungen nun kommen.