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Widerstandsstraferhöhung

Ganz tolle (wie in Tollwut) Idee der Regier: nachdem die Repressions- und Überwachungsgesetze ohnehin immer weiter verschärft werden, soll jetzt mal wieder der "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" noch mehr bestraft werden. Als Begründung schöpft der Bundesalternativfaktenminister mal, dass ja jeder Polizist stets und ständig Gewalt ausgesetzt wäre (komisch, warum liest man davon so gar nichts, wenn das doch so ein großes Problem wäre?), und weil Strafen ja nur dann abschreckend wirken, wenn sie immer wieder verschärft werden, drohen jetzt bis zu fünf Jahren Knast. Das ist, verglichen mit dem Steuerhinterzieher Hoeneß ein vielfaches an Strafe. Nun sollte man auch wissen, dass es Polizisten gibt, die bei Anzeigen von Bürgern gegen sie schnell noch sich erinnern, dass die Bürger irgendwie Widerstand geleistet hätten. Und weil üblicherweise Polizisten vor Gericht einander nicht widersprechen, stehen die Bürger gerne auf verlorenem Posten. So Dinge wie Aufzeichnungen, die von den Aussagen der Vollstrecker unabhängig wären, fallen leider gerne in besonders hungrige Aktenvernichter, oder existierten erst gar nicht.

Was bei der Berichterstattung dezent untergeht: Der Widerstandsparagraf bezieht sich nicht nur auf Polizisten, die friedlich und unschuldig ihren Streifendienst tun, sondern auf alle Arten von Vollstreckungsbeamten, in allen möglichen Darreichungsformen. Also auch Steuerfahnder, Gerichtsvollzieher oder andere Personen, die vom Staat mit Vollstreckungsbefugnissen ausgestattet wurden. Und natürlich auch schwer bewaffnete, vermummte und gewaltbereite Gewalttäter, die auf Demonstrationen als 'schwarzer Block' oder auch einzeln auftreten.

Ich erinnere mich da noch dunkel an den bedauerlichen Einzelfall des Fahrradfahrers mit blauem T-Shirt, der bei einer Demonstration gewagt hatte, sich eine Identifikationsnummer eines Polizisten aufzuschreiben, und dafür krankenhausreif geprügelt wurde, und mit dem Vorwurf des Widerstands belastet. Da hat dann zwar Jahre später das Gericht befundne, er hätte den Verbrechern, die ihm Gewalt angetan haben ruhig Widerstand leisten dürfen, aber da war es dann doch schon leider zu spät. Oder der bedauerliche Einzelfall des Rentners aus Stuttgart, dem die Vollstreckungsbeamten mit ihren Waffen die Augen rausgeschossen haben. Dem konnten die Beamten in ihren Wasserwerfern ja noch nicht einmal vorwerfen, er habe Widerstand geleistet, als sie ihm die Augen zerstört haben. Übrigens gab es da die läppische Summe von 120 tausend Euros als Schmerzensgeld. Wie das wohl umgekehrt ausgesehen hätte, wenn ein Zivilist mit einem Wasserschlauch auf die Vollstreckungsbeamten gezielt hätte?Und warum lese ich eigentlich so wenig von Bestrafung ungerechtfertigter Staatsgewalt? Müssten die Vollstreckungsbeamten bei Verbrechen wie Körperverletzungen oder gar schlimmeren Taten nicht mindestens genauso hart bestraft werden wie Zivilisten? Eigentlich ja härter, weil sich ihre Gegner nicht wehren dürfen (siehe: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).