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NetzDG - Zensursula 2

Wer die politischen Aktivitäten in Sachen Internetz (das ist ja "für uns alle Neuland," nicht wahr, Frau Kasner?) in den letzten Wochen verfolgt hat, hat mitbekommen, dass Vorratsminister Hasso Hass Heiko Maas unter dem Label "Hatespeech" einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das Gesetz soll Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder kurz NetzDG heißen, und oberflächlich Webangebote ab einer gewissen Größe unter Androhung empfindlicher Geldstrafen dazu zwingen, möglicherweise strafbare Inhalte (ja, das wird nicht konkreter) binnen 24 Stunden zu löschen. Dass sich kaum ein Gericht finden wird, was irgendwelche Inhalte auf Strafbarkeit in der Frist überprüfen wird, ist schon klar, insofern dürften dann Firmen besser mal vorsorglich nutzergenerierte Inhalte aus dem Angebot werfen.

Der nächste Streich des Verratsministers kam dann dadurch, dass letzte Woche das Gesetz schon mal in Brüssel zur Notifizierung vorgelegt wurde, bevor interesierte Verbände sich zum ersten Wurf äußern konnten. Denn im Ministerium ist jemandem aufgefallen, dass mit der dreimonatigen Notifizierungsfrist und dem Ende der Legislatur nur noch zwei Sitzungstage im Parlament zum Beschluss verbleiben würden. Dass dabei noch Änderungen der Betroffenen, oder von anderen Interessierten in das Gesetz einfließen könnten, darf schon mal ausgeschlossen werden. Oh, erwähnte ich schon das nächste Ei, was das Ministerium im Gesetz versteckt hat? Damit wird ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch für sämtliche Bestandsdaten für ziemlich weitgehende Rechte mit eingebracht.

Ich fühle mich bei dem sinnlosen Schnellschuss von Gesetz an die letzte Große Kotzerei erinnert, als eine gewisse Zensursula unter dem Vorwand des Schutzes von Kindern an der Zensur geübt hat. Das Gesetz wurde dann zwar (rechtlich mal mindestens unkonventionell) nicht umgesetzt, und von der Schwarz-Gelden Nachfolgeregierung kassiert, aber beim Nutzlosen Hass-Gesetz (übrigens darf man in Deutschland ganz legal andere Personen hassen, und das nach einem unwesentlichen Artikel 5 eines unwesentlichen Grundgesetzes auch äußern) könnten Abgeordnete sich durch einfaches Aussitzen an den letzten zwei Sitzungstagen vor Ende der Wahlperiode einfach aus der Peinlichkeit befreien, schon wieder ein offensichtlich verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz beschlossen zu haben.