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LügenschutzGH

Ihr erinnert euch bestimmt noch an das Lügenschutzgeld, bei dem die Verleger, allen voran derjenige, in dessen Haus die Regierungspostillen mit der großen Schrift und der reichlichen Bebilderungerscheint, ein Gesetz gekauft haben, nach dem Suchmaschinen (namentlich gemeint: solche, deren Namen sich auf Spuhgel reimen) Geld dafür bezahlen an die Verleger, dass die Suchmaschinenbetreiber irgendwie mit diesem Internetz Geld verdienen, wo die Verleger immer noch völlig dabei versagen.Bekanntlich hat eine suchmaschine, deren Name sich auf Spuhgel reimt den Verlegern angeboten, dass sie entweder kein Geld oder keine Besucher von dieser Suchmaschine mehr bekommen. In letzterem Fall dürfte auch den Firmen, die bisher an die Verleger bezahlt haben, auffallen, dass deren Werbung von den nicht mehr vorbeikommenden Besuchern auch nicht gesehen wird, und sich überlegen, den Verlegern ebenfalls kein Geld mehr zu bezahlen. Und so haben die Verleger dann lieber darauf verzichtet, dafür bezahlt zu werden, dass jene Suchmaschine Werbebegucker zu den Verlegern schickt.

Bei dem Lügenschutzgeld ist nun schon eine Weile vor diversen Gerichten die Klage der Verleger anhängig, die meinen, irgendwie aber doch Geld bekommen zu müssen, obwohl sie eigentlich darin eingewilligt haben, kein Geld bekommen zu müssen. Wie auch immer die Argumentation da aus der Nähe aussehen mag, haben da neulich Richter am Landgericht Berlin sich die Klage angesehen und kamen zu der Einschätzung, dass die Verleger eventuell Recht haben könnten. Wenn denn der Gesetzgeber das Gesetz bei der EU vorgestellt hätte, wie es für Gesetze, die das Internetz betreffen eigentlich vorgeschrieben ist. Entsprechend soll dann mal der Europäische Gerichtshof sich dazu äußern, ob so ein Gesetz, was nie bei der EU eingereicht (Fachbegriff: notifiziert) wurde, trotzdem irgendwie gültig sein könnte.

Wer jetzt ein Deja-Vu erlebt, weil die Frage, ob das Lügenschutzgeld notifiziert wurde, schonmal irgendwo aufgetaucht wäre: Ja, Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piraten, wies da vor knapp zwei Jahren schon drauf hin, dass es da zu, sagen wir mal, Unregelmäßigkeiten im Gesetzablauf gekommen ist. Nach Reiner Lehre dürfte das Gesetz damit eigentlich hinfällig sein. Was dann hoffentlich irgendwann mal der EuGH feststellt. Deswegen steht ja dank der Kompetenzgranate Oettinger schon ein europäisches Lügenschutzgeld auf der euopäischen Agenda, was gemeienrweise bei der EU nicht mehr notifiziert werden muss, und damit zumindest den konreten Fehler nicht wiederholen kann.