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Neues vom Bundesverfassungsgericht. Da stand eine Klage zur Entscheidung an, ob die realen Zugangsbedingungen zum Medizinstudium eigentlich verfassungsgemäß wären. Immerhin muss man inzwischen schon extrem gute Noten oder reichliche Wartejahre mitbringen, um einen der wenigen Plätze ergattern zu können. Meinen die Verfassungsrichter: Die Bundes- und Landesgesetze gehen so nicht. Eine Änderung wird bis Ende 2019 erwartet.

Wenn ich die Pressemeldung richtig interpretiere, geht es den Richtern weniger darum, dass nur Einserschüler eine Chance auf Studium haben, sondern dass da auch noch eine Ortswahl mit reinspielt, von der abhängt, wie viele Einser die zukünftigen Studenten mitbringen müssen. Und dann kommt noch dazu, dass Bayern und Hamburn weitere Kriterien an die Studienzulassung knüpfen, die im Bundesgesetz nicht vorgesehen waren und damit verfassungswidrig sind. Mich wundert ja, dass da Bayern und Hamburg in einer Gruppe landen. Andere Länder schaffen es doch auch, keine extra-Brüche in die Verfassung zu hauen.

In jedem Fall bleibt für die nächste Regierung dann eine Aufgabe. nachdem mit eienr Regierungsbildung irgendwo in der Region Weihnachten gerechnet werden darf, könnte es aber knapp werden.