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Fahrverboteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag ein länger erwartetes Urteil verkündet, in dem es um die Frage ging, ob Städte in ihren Luftreinheitsplänen auch Fahrverbote vorsehen dürfen. Die Antwort ist kurz zusammengefasst: Ja, sie dürfen. 

Hintergrund ist, dass bestimmte Luftschadstoffe in bestimmten Regionen ziemlich oft höher liegen als erlaubt, und nachdem bekannt ist, dass Autos mehr Stickoxide ausstoßen als eigentlich erlaubt, wenn sie nicht gerade nach Testzyklus gefahren werden, kann man zumindest für Stickoxid-Belastungen Dieselautos aus den besonders belasteten Gebieten ausschließen. Ob das dann ausreicht, oder ob noch weitere Maßnahmen nötig werden, kann ich nicht überblicken. Aber die Restregierung, die in einem Brief an die EU geschrieben hat, sie würde mit Städten über fahrscheinlosen ÖPNV reden, hat da offenbar auch keinen Plan. 

Jetzt bleibt jedenfalls abzuwarten, ob Städte mit Fahrverboten planen, ab wann und unter welchen Umständen. Und dann werden Auto-Fans und -Lobbyisten sicher wieder rumheulen. Mit dem Urteil alleine ist es aber noch nicht getan.