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Angriffachten

Spannendes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages: Die Bombadierung von Syrien am 14. war unter gar keinen Umständen völkerrechtlich in Ordnung. Und zwar Bruch des Völkerrechts gerade nicht alle anderen Völker von dessen Einhaltung freispricht. Das war ja die Argumentation, die der Bundesregierungslautspreche geseibert hat. dann hätte man sich noch auf Selbstverteidigung berufen können (lag hier offensichtlich nicht vor), oder der UN-Sicherheitsrat hätte einen Angriff erlauben können (den haben der Ami, der Franzose und der Brite nicht mal gefragt). Ohne diese Erlaubnis-Möglichkeiten war der Angriff also ziemlich genau das, was im Grundgesetz als Verbrechen festgeschrieben wurde: Ein Angriffskrieg. Was gut, dass weder Merkel, noch deren Geseiber oder die Leyin de Angriffskrieg vorbereitet hat.

Jetzt könnte sich mal jemand mit dem Gutachten bewaffnet das Geseiber schnappen. Aber die offiziellen Lautsprecher der Bimbesregierung haben immer noch keine Meinung der Bimbesregierung dazu, ob der türkische Angriff und die Annextion von Afrin vielleicht völkerrechtlich unangemessen gewesen sein könnte. Dazu hat der Wissenschaftliche Dienst sich auch schon geäußert (geht auch gar nicht). Man könnte fast meinen, die Regierung verweigert die Arbeit.