Klage wegen Verunglimpfung?
Die hessische Wahl mit den "Wahlgeräten" ist zwar vorbei, aber irgendwie kann der Wahlleiter aus Obertshausen nicht nur Wahlbeobachter nicht leiden, sondern hält Berichte über sein Verhalten dann auch noch für Verleubnung Verunglimpfung. Ich wünsche dem Herrn Mürell schon mal viel Glück. Denn durch seine eigene Reaktion hat er ja bestätigt, dass die Tatsachenberichte korrekt sind. Er hat also Wahlbeobachtern den Zutritt zum Wahllokal versagt. Auf welcher Rechtsgrundlage er dabei aufgebaut hat, hat er leider nicht verkündet. Aber das wäre vielleicht auch schwer geworden. Inzwischen gibt es jedenfalls eine Reaktion eines der Wahlbeobachter auf den Rauswurf.
Vielleicht will Herr Mürell ja noch darlegen, warum er bei offiziell so unmanipulierbaren Geräten so eine große Angst vor Manipulationen durch den CCC hat. Glaubt er etwa nicht an die Unfehlbarkeit der Geräte?
Warten wir mal ab, ob der Hund nicht nur bellt, sondern auch beißt.
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