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Wer nichts zu verbergen hat 2.0

Der SPD-Abgeordnete Dr. Dieter Wiefelspütz, der vergangene Woche bei der Urteilsverkündung am BVerfG anwesend war, hat mal wieder eine ganz tolle Erklärung abgegeben. Auf die Frage, wie eine staatliche Computerinfiltration Terroristen ausforschen können soll, die sich doch klar dagegen wehren könnten, hat das wandelnde Kompetenzzentrum folgendes geantwortet (zwecks Beweissicherung komplett zitiert):

Sehr geehrter Herr (Name entfernt),

warum so viel Aufwand, um sich gegen eine Online-Durchsuchung zu schützen? Man muß doch nur auf die Arbeit und Kommunikation mit Computern verzichten.

Sie können sich gegen das Abhören Ihres Telefons absolut sicher und kostenfrei schützen, indem Sie kein Telefon benützen. Noch einfacher ist es, das Telefon abzumelden.

Niemand wird einen Fingerabdruck finden, wenn der Täter stets Handschuhe tragen. Gleichwohl werden immer wieder erhebliche und weitreichende Ermittlungserfolge mit dem Abhören von Telefonen und der Suche nach Tatortspuren erzielt.

Die Online-Durchsuchung ist kein Patentrezept, sondern in Zeiten informationstechnischer Systeme eine weitere, in Ausnahmefällen anzuwendende Ermittlungsmethode, die mit strengsten rechtsstaatlichen Hürden versehen ist. In aller Regel werden schwerste Straftaten auch weiterhin mit herkömmlichen Methoden aufgeklärt oder verhindert. Welche Ermittlungsmethode konkret erfolgreich ist, hängt immer wieder vom Einzelfall ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz

Aha, wenn ich also nicht überwacht werden will, darf ich einfach nur überhaupt nichts tun? Bei der Aussage muss ich doch ernsthaft an der geistigen Gesundheit des Herrn Wiefelspütz zweifeln. Jedem auch nur halbwegs mit Intelligenz ausgestatteten Menschen darf auffallen, dass diese Aussage so dämlich ist, dass sie noch nicht einmal als Witz taugt. Angesichts der Tatsache, dass er so einen Stuss schreibt, hat Herr Wiefelspütz bestimmt nichts dagegen, wenn seine sämtlichen Aktivitäten außerhalb seiner Wohnräume mit Mikrofonen und Kameras überwacht, aufgezeichnet und veröffentlicht werden. Er muss ja seine Wohnung nicht verlassen.

(gefunden bei TK)

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Kommentare

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Dr. Seltsam am :

Wenn deutsche Politiker witzig sein wollen...

Bemerkenswert finde ich die Vorwegnahme der Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, ob sie bei der Aufklärung einer schweren Straftat die Online-Durchsuchung im Regelfall anwenden oder nicht - besonders angesichts der Bemerkungen, die von den Herren Zierke, Schäuble, Beckstein und einigen anderen zu lesen waren.

Andre Heinrichs am :

Hilf mir mal auf die Sprünge, aber haben die wandelnden Kompetenzen nicht vorgehabt, alle Leute auszuschnüffeln, ähm, ich meine, nur die bösen Terrorischden in ganz wenigen Fällen, und zwar so ein paar Tausend (0,1% von 82 Mio) abschnorcheln. Nu hat da so ein komisches Gericht in Karlsruhe ein "nur ein Urteil" geschrieben, womit eine generelle Vollüberwachung verboten ist. Klar, das hat ja auch niemand offiziell gefordert...

doppelfish am :

Mal abgesehen davon, daß Onkel Schnüffelwief es tatsächlich geschafft hat, die Frage des Bürgers vollständig zu ignorieren. Massiver kann man sich nicht blamieren. Obwohl - so wie ich die Jungs kenne, werden wir da demnächst weitere traurige Rekorde sehen.

Andre Heinrichs am :

Naja, ich finde zumindest die Frage gut, da hab ich immerhin fast ne ganze Teilfolge von bestreiten können.

Wobei ich es schon komisch finde, dass auf der einen Seite die 'hellsten Köpfe' von Parteien solchen Verbalmüll absondern, und auf der anderen Seite sich Politiker darüber wundern, dass die 'Volksparteien' immer weniger Stimmen bekommen. Ich würde da ja glatt einen Zusammenhang vermuten wollen.

doppelfish am :

Richtig, richtig und richtig. Ist offenbar nicht so, daß er auch nur Spuren von Kompetenz zu verbergen hätte ...

Andre Heinrichs am :

Wenn er denn Kompetenz hätte, müsste er die ja auch nicht verbergen. Dass er so offen zeigt, dass es da nichts gäbe, was er verbergen könnte, finde ich dann schon aufschlussreich.

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