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wieder ein Schlag ins Gesicht der Verfassungsfeinde

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mal wieder seine Aufgabe als letzte Instanz zur Sicherung der Bürger vor Staatswillkür erfüllt: Das automatische Kennzeichenscanning, in der Ausprägung, wie es in Schleswig-Holstein und Hessen bisher durchgeführt wurde, ist verfassungswidrig. 

Kurz zusammengefasst ist das Urteil des Gerichts mal wieder ein Schlag ins Gesicht der sicherheitsfanatischen Verfassungsfeinde. Dass ich darüber nicht traurig bin, ist ja wohl klar.

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Kommentare

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doppelfish am :

Ich könnte glatt mit einem Grundsatz brechen und mir einen Aufkleber auf mein Auto kleben. Fast.

Andre Heinrichs am :

Wie geil ist der Aufkleber denn? Wo krieg ich den als echten Aufkleber her?

Andre Heinrichs am :

Du wirst es wohl nicht wissen, aber da gibt's nicht die richtige Größe für mein Auto, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXL.

doppelfish am :

Ich seh' gerade: Die machen auch Aufkleber ... und Kaffeetassen ... und Tüten ... und Kissen ... und ich bekomme keinen müden Cent für die Werbung, die ich hier mache. Wie ungerecht.

doppelfish am :

Nicht einmal das :-|

Andre Heinrichs am :

Darüber solltest du dich dann mal mit deinen Nicht-Geldgebern unterhalten.

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