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Bürger 2:0 Medienmafia

Dass sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft weigert, für die Musikrechteverwerter Geld aus dem Fenster zu kloppen, ist ja schon ein paar Tage bekannt. Nun hat auch das Landgericht Saarbrücken sich gegen die bisherige Praktik der Medienmafia gewendet.

Die Begründung dazu finde ich jedenfalls logisch: Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern.

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