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Dienstag, 8. April 2008
die sind doch schon tot
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Das dürfte wieder auf eine Klage vor dem Verfassungsgericht rauslaufen. Meine mich zu erinnern, dass es da irgendwo eine Klausel gibt, die genau so einen Scheiss verhindert, ausser es geht um Sachen wie vorsätzlichen Mord. Mir will nur ums Verrecken nicht mehr einfallen, wo ich das gelesen habe :/
Kann es sein, dass du das aus einem unwichtigen (einstweiligen) Urteil eines unwichtigen Gerichts aus Karlsruhe hast? dieses unwesentliche Gericht hat seine Entscheidung auch im Netz verfügbar gemacht. Das Gesetz, was unsere Volksverkäufer hier beschließen werden, dürfte nach dem einstweiligen Urteil zum jetzigen Zeitpunkt schlicht nie zur Anwendung kommen können, es sei denn, die Medienmafia schafft es, Raubsaugen zu einer Katalogstraftat aufzublasen.
Nana, lieber Andre,
wollen wir doch mal nicht das dumme Wort Raub (Wegnahme mit Gewalt) nachplappern. Quellenangabe entfällt aus offensichtlichen Gründen
wollen wir doch mal nicht das dumme Wort Raub (Wegnahme mit Gewalt) nachplappern. Quellenangabe entfällt aus offensichtlichen Gründen
Gähn. Hier könnte jetzt auch wieder meine Originalantwort stehen, aber ich bin grad zu faul, die ganzen Bösen Verbrechen wiederzugeben, die Urheberrechtsverletzer angeblich alle begehen.
Fragen wir doch mal die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein. Die müssten es ja eigentlich wissen.
Die andere Frage ist natürlich, ob es unsere legislativischen Freunde wissen wollen.
Die andere Frage ist natürlich, ob es unsere legislativischen Freunde wissen wollen.
Nachtrag: Sie wollen nicht. Was für eine Überraschung aber auch.
Nein, ich rege mich darüber nicht nochmal auf, das hab ich im ersten Teil des Podcasts schon getan.
Gut, kannste in die Tonne treten. Obwohl, nee, darfste nicht.
Meinen Podcast? Klar darf ich, will ich aber nicht.
Die MI? will ich, aber darf ich nicht.
Wen oder was kann ich denn dann in die Tonne treten? Gibt es Freiwillige?
Die MI? will ich, aber darf ich nicht.
Wen oder was kann ich denn dann in die Tonne treten? Gibt es Freiwillige?
Naja, *wissen* muss die Exekutive nicht. Wobei mir die Meldung zumindest darauf hindeutet, dass die StA nocht ganz so merkbefreit ist, wie unsere Bundestags-Sitzplatz-Warmhalter.
Hm
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-04/artikel-10555717.asp
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-04/artikel-10555717.asp
Sorry, aber *der* Text kommt mir ziemlich unseriös vor. Einen Vertreter der Beklagten als Begründung dafür, dass Tauschbörsennutzung nicht gewerblich wäre, ist einfach nicht seriös. Es gibt da auch die Meinung, dass es ausreicht, wenn man Geld sparen will, um eine 'gewerbliche' Nutzung zu erkennen. Im Dreifelsfall wird es darauf ankommen, was die Gerichte jeweils entscheiden.
Isses nicht nett, daß die armen Staatsanwaltschaften durch dieses Gesetz endlich entlastet werden? Wie geht der Kotz-Smiley?








