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Mittwoch, 21. Januar 2009
Der Fall Kochbuch
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Was mich ja schon immer interessiert hat:
Wie hat der bewiesen das die Bilder wirklich von ihm stammen?
Immerhin bestand ja der Trick darin das z.B. kein Copyright Vermerk auf den Bildern zu finden ist. Wodurch konnte er das Gericht davon überzeugen das er persönlich die Aufnahmen gemacht hat? Bzw. ist denn nie wer auf die Idee gekommen genau dies anzuzweifeln?
Komisches Volk diese Deutschen...
Wie hat der bewiesen das die Bilder wirklich von ihm stammen?
Immerhin bestand ja der Trick darin das z.B. kein Copyright Vermerk auf den Bildern zu finden ist. Wodurch konnte er das Gericht davon überzeugen das er persönlich die Aufnahmen gemacht hat? Bzw. ist denn nie wer auf die Idee gekommen genau dies anzuzweifeln?
Komisches Volk diese Deutschen...
Nachdem ich weder mit Herrn Kochbuch, noch dessen Anwalt bisher jemals zu tun hatte (und auch nicht vor habe, das zu ändern), kann ich nur sagen, dass ich darüber nichts gelesen oder gehört habe. Keine Ahnung, wie der das gemacht hat, der Folkert Kochbuch.
Das ist es was mich so wundert. Ist nicht persönlich gemeint. Aber alle möglichen Leute die eigentlich was von digital verstehen schreiben darüber, aber keiner hilft den Opfern durch z.B. eine fachlich kompetente Aussage womit die sich wehren könnten.
Egal...
Egal...
Was du suchst, klingt nach Rechtsberatung. Und die darf ein Anwalt geben, nachdem man den befragt hat.
Eben nicht. Wo ist da die Rechtsberatung wenn ich jemanden frage: "Wodurch kann er nachweisen das dieses oder jenes digitale Bild tatsächlich von ihm stammt?"
Das ist eine schlichte Fachfrage. Eine Frage die, wenn sie mir Niemand ordentlich beantworten kann auch dem Richter stellen sollte. Dann kann doch auch der Richter auch den Kläger mal fragen: "Wodurch können Sie nachweisen das dieses digitale Bild von Ihnen stammt?"...
Wie gesagt. Es ist egal. Auch dies muss, wird sich ändern
Gruß
Das ist eine schlichte Fachfrage. Eine Frage die, wenn sie mir Niemand ordentlich beantworten kann auch dem Richter stellen sollte. Dann kann doch auch der Richter auch den Kläger mal fragen: "Wodurch können Sie nachweisen das dieses digitale Bild von Ihnen stammt?"...
Wie gesagt. Es ist egal. Auch dies muss, wird sich ändern
Gruß
Na zumindest eine Besserung. In unserem Land muss man es den Forenbetreibern wirklich schwer machen mit solchen Abmahnungen.
Jemand, der viele verschiedene Foren betreibt, kann unmöglich jeden Beitrag kontrollieren.
Jemand, der viele verschiedene Foren betreibt, kann unmöglich jeden Beitrag kontrollieren.
Hallo zusammen,
wenn ich das OLG Hamburg richtig interpretiere, dann wird gewerbmäßigen Abmahnern das Handwerk gelegt, die Lizenzgebühr von 100 Euro je Foto aus den Urheberrechten aber zugestanden. Die Hamburger Vorinstanzen sahen das anders: Abmahnkosten ja, Schadensersatz nein. Oder?
Was bedeutet das für Verletzung von Urheberrechten in Foren: Es gibt zwar keine proaktive Überwachungspflichten für Forenbetreiber und auch keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnungen, das OLG räumt aber einen Anspruch auf Schadenersatz in Form von "Lizenzgebühren" (im Kochbuch-Fall von 100 Euro)ein für den Inhaber der Urheberrechte. Ist die OLG-Entscheidung so zu verstehen? Wenn ja, dann sollten Forenbetreiber schon auf eine proaktive Kontrolle interessiert sein.
wenn ich das OLG Hamburg richtig interpretiere, dann wird gewerbmäßigen Abmahnern das Handwerk gelegt, die Lizenzgebühr von 100 Euro je Foto aus den Urheberrechten aber zugestanden. Die Hamburger Vorinstanzen sahen das anders: Abmahnkosten ja, Schadensersatz nein. Oder?
Was bedeutet das für Verletzung von Urheberrechten in Foren: Es gibt zwar keine proaktive Überwachungspflichten für Forenbetreiber und auch keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnungen, das OLG räumt aber einen Anspruch auf Schadenersatz in Form von "Lizenzgebühren" (im Kochbuch-Fall von 100 Euro)ein für den Inhaber der Urheberrechte. Ist die OLG-Entscheidung so zu verstehen? Wenn ja, dann sollten Forenbetreiber schon auf eine proaktive Kontrolle interessiert sein.








