Skip to content

Es gibt gaar keine Grundrechts-Probleme

Das ist einfach zu krank: Das Innenministerium ist im Zusammenhang mit der Internetzensur offiziell der Meinung, dass die gar kein Grundrechtseingriff wäre.

Ich zitiere einfach mal aus Alvars Blogeintrag: Darüber hinaus ist festzustellen, dass, sofern es zu einer Sperrung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt kommt, es bereits an einem hoheitlichen Eingriff fehlt. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nur dann vor, wenn sich staatliche Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten Kenntnis von dem Inhalt oder den Umständen eines fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs verschaffen, die so erlangten Informationen speichern, verwerten oder weitergeben. (...) Es muss sich um eine Kenntnisnahme durch den Staat handeln. (...) Ein solcher Eingriff liegt erkennbar nicht vor.

Oder etwas anders ausgedrückt: Grundrechte gelten nur gegenüber dem Staat, nicht aber vom Staat beauftragten Personen. Ja, nee, is klar.

Folter durch Privat-Cops ist also erlaubt, weil die sich ja gar nicht an die Menschenwürde halten müssen, Einbrüche im staatlichen Auftrag auch, weil ja die Unverletzlichkeit der Wohnung nur für den Staat gilt... Ich glaube, es wird schnell klar, wie idiotisch die Vorstellung ist, dass Grundrechte ausschließlich gegenüber dem Staat gelten würden. Aber was erwartet überhaupt irgend jemand aus dem Innenministerium?

(via)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen