Lissabon-Verfassung: Keine Verfassung
...und dann war da noch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Lissabon-Vertrag (der ja bekanntlich eine Verfassung sein soll) für vereinbar mit dem Grundgesetz vereinbar hält, aber beim deutschen Umsetzungsgesetz zu wenige Beteiligungsrechte für den deutschen Gesetzgeber sieht. Der Heise-Ticker nennt die Beschränkungen, die das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt 'Leitplanken'.
Das Urteil liegt (soweit ich das verstanden habe) im Wesentlichen auf der Linie, die das BVerfG mit den Urteilen "Solange I" und "Solange II" gelegt hat. Das Gericht gibt die Kontrolle über die Verfassungskonformität auch von europäischen Gesetzen nicht ab. Denn immerhin ist die EU auch nach der Verfassung, die ja nicht so heißen darf, gar kein Staat.
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