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nicht viel neues in vielen Worten

Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring hat gegenüber dem papiernen Megaphon (was so ähnlich heißt wie BLÖD) veründet, man (also er?) wolle Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (früher: SPD, jetzt: Piratenpartei) erheben, weil zwar tatsächlich nur drei DVDs und Abbildungen auf einem Handy gefunden wurden, die kinderpornografisch seien, aber man der Verteidigung des Beschuldigten nicht glaube, dass er sich im Rahmen des Absatz 5 des relevanten Paragraphen 184b des Strafgesetzbuch gewähnt habe, der da sagt: "(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."

Der Herr Oberstaatsanwalt meint, das damit begründen zu können, dass Tauss "keinen dienstlichen Auftrag" für seine Recherchen gehabt habe. Das verwunder, möchte man doch vermuten, dass ein Oberstaatsanwalt den Artikel 38 des Grundgesetzes kennen könnte, der da recht unzweifelhaft ausführt: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." 

Aber sehen wir mal von den angeblichen Inhalten des Berichts ab, dann ist die Veröffentlichung noch aus anderem Grund interessant: Der Bericht, über den der Oberstaatsanwalt die Presse so freigiebig informiert hat, liegt momentan beim Anwalt des Beschuldigten,  damit dieser zu den Inhalten des Berichts Stellung nehmen können soll. Das dient eigentlich dazu, dem Beschuldigten noch einmal Gelegenheit einzuräumen, sich zu den konkreten zu äußern, und gegebenenfalls dadurch der Staatsanwaltschaft zu zeigen, dass das Verfahren nicht vor Gericht geklärt werden muss. Wenn nun aber der Oberstaatsanwalt schon verkündet, man werde in jedem Fall Anklage erheben, egal, was Tauss oder sein Anwalt in der Sache zu sagen haben, dann ist das im Minimum ziemlich dreist (nicht, dass eben dieser Oberstaatsanwalt in der Sache nicht schon durch extreme Dreistigkeit aufgefallen wäre, als er im ehemaligen Nachrichtenmagazin der Reaktion von Tauss widersprochen hat, noch bevor dessen Anwalt überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde), möglicherweise sogar strafbar. Konsequenterweise müssten seine Kollegen gegen den Herrn Oberstaatsanwalt ein Verfahren eröffnen, ihn medienwirksam als Verräter diffamieren, und schon für schuldig erklären, bevor er überhaupt eine Gelegenheit gehabt hätte, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Davon mal ganz abgesehen gibt es zum Absatz 5 des §184b StGB, auf den Tauss sich bisher immer berufen hat, noch gar keine Gerichtsurteile, so dass seine Verteidigung sich eventuell auf einen Verbotsirrtum berufen könnte, nachdem die Staatsanwaschaft ja auch nicht behaupten will, Tauss habe sich das kinderpornografische Material zum 'Eigengebrauch' beschafft. Mit seiner Logorrhoe hat der Oberstaatsanwalt also weder sich, noch einer eventuellen Anklage einen Gefallen erwiesen, wie die scheidende Chefin der Behörde auch öffentlich mitgeteilt hat. Leider ist heutre deren letzter Arbeitstag in dem Amt, so dass Rehring nicht damit rechnen muss, von ihr zu passenderen Aufgaben abgestellt zu werden, wie zum Beispiel der Reinigung der behördeneigenen Toiletten. Für die 'Kunden' seines Amtes wäre das jedenfalls eher zuträglich...

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