Anwalt darf sich erklären
Der Anwalt Clemens Rasch, der in der Vergangenheit dadurch aufgefallen ist, dass er die eine oder andere Abmahnung wegen Filesharing verschickt hat, darf mal vor Gericht erklären, wie seine Anwaltskosten denn so entstanden sein mögen. Der Anwalt eines der Abgemahnten hat hochgerechnet, die Medienrechteverwertungsindustrie müsste 58 Millionen Euro an Kosten vorgesehen haben, und meint, dass die Medienrechteverwertungsindustrie da doch bestimmt eine Pauschalvereinbarung mit der Kanzlei des Herrn Rasch getroffen haben könnte.
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