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Schnüffelkriminalamt

WTF des Tages: Das LKA Bayern hat sich dabei ertappen lassen, per Schadsoftware nicht nur jedes Skype-Telefonat mitzulauschen (dafür hätten sie auch mal Skype fragen können, die arbeiten mit Polizeibehörden zusammen), sondern auch noch alle 30 Sekunden einen Screenshot vom Browserfenster zu machen, weil der Beschnüffelte ja da drin Mails schreiben könnte. Das Landgericht Landshut hat dem Landeskriminellen Amt dann mal die Browserschnüffelei verboten, weil die Schnüffelbehörde zwar Telekommunikation abschnorcheln durfte, aber Mails, die eventuell in einem Browser geschrieben werden könnten, erst dann als Telekommunikation gelten, wenn sie auch verschickt werden. Soviel zur Frage, ob Bundes- und Landeswanzen als "Quellen-TKÜ" nicht zur Vollbeschnüffelung benutzt werden. Übrigens vermisse ich noch die Meldung, dass dem Beschnüffelten auch noch Raum für unbeobachtete Privatsphäre eingeräumt worden wäre. Da hat doch so ein unwesentliches Gericht in Karlsruhe mal ein Urteil gesprochen. Oder gelten BVerfG-Urteile in Bayern nicht?

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