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Verfassungsbot

Wenn es stimmt, was Spon schreibt, gehören die Verfassungsgeheimdienste verboten. Die sollen bis 2001 die drei NSU-Nazis recht genau überwacht haben, aber nichts gegen die getan haben. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, sollen die Nazis schon 2000 den ersten 'Döner' ermordet haben. Da wird es wohl Zeit für Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt. Dabei sollten sämtliche Akten der Geheimdienste beschlagnahmt werden, die auch nur entfernt mit den Nazis zu tun haben könnten. Und dann gehören die verboten, und nicht (nur) die NPD. Denn ganz offenbar bewegen sich die Geheimdienste weit außerhalb der verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen.

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