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BVerf-TKG-Urteil

Am Freitag gab es mal wieder ein Urteil aus Karlsruhe. Und mal wieder haben die Verfassungsrichter Teile eines Gesetzes einkassiert. Konkret ging es um Regelungen im Telekommunikationsgesetz, die mit den Otto-Katalog-Gesetzen kamen, bei denen es darum ging, dass Polizeien und Geheimdienste an Nutzerdaten, Passwörter und PINs gelagen konnten. Außerdem haben die Richter noch die Verbindung von IP-Adresse zu Anschlussinhaber klar als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erklärt und einen Richtervorbehalt verlangt. Der Gesetzgeber hat die Auflage bekommen, bis Ende Juni 2013 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Mit so einem Termin hatte es ja auch noch nie Probleme gegeben.

Udo Vetter findet, dass mit dem Urteil die Richter die Axt an die Überwachungesetze legen. Bleibt zu hoffen, dass sie damit noch nicht fertig sind.

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