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Geheimlehnung

Das Bundesverfassungsgericht hat dann noch erwartungsgemäß das Geheim tagende Gremium für Haushaltsentscheidungen kassiert, was im letzten Jahr schon einstweilig verboten wurde. Grund dafür ist, dass das Parlament seine Haushaltshoheit nicht einfach an ein ominöses Geheimgremium abgeben darf. Das einzige, was die neun Abgeordneten noch dürfen: Entscheiden, welche Anleihen der EFSF an Börsen kauft.

Wie immer nach BVerfG-Urteilen gibt es wieder nur Gewinner, wobei diesmal der CDU-Lammert besonders putzig wirkt, wenn er betont, dass das ja nur ein kleiner Verfassungsbruch gewesen sei. Aber, hey, die Abgeordneten der Linken müssen ja überwacht werden, weil sie sich nicht an die Verfassung halten wollten, ja?

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