Noch ne Bundesverfassungsohrfeige
Auch heute gibt es wieder eine Ohrfeige für die Politrottel, und zwar aus der Gleichbehandlungsecke: Das BVerfG hat (völlig erwartet) festgestellt, dass beim Grundstücksverkauf eingetragene Lebenspartnerschaften nicht schlechter gestellt werden dfürfen als Ehepartner. Die Begründung erinnert mich irgendwie an die Entscheidung eine Woche davor: Es gibt keinen anderen Grund, als den, dass Ehe im Grundgesetz ausdrücklich genannt ist. Bei diesem Gesetz war auch wie beim Beamtenbesoldungsgesetz eine Neuregelung erlassen worden, die aber nicht rückwirkend galt. Genau das hat das BVerfG dann als Grundgesetzwidrig geurteilt. Und ich bin mir sicher, dass die Richter ähnliche Urteile für alle anderen Gesetze mit unbegründeter Ungleichbehandlung auch noch schreiben werden. Schade, dass die Verursacher der Verfassungsbrüche nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
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