Urhellängerung
Unsere Geliebte Regierung plant mal wieder die Verlängerung von Verwertungsschutzrechten, und zwar dieses Mal die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers und der ausübenden Künstler, die von 50 auf 70 Jahre verlängert werden sollen. Begründet wird das mit eienr EU-Richtlinie, die das verlange. Die Schutzfrist-Verlängerung gild dann natürlich rückwirkend, auch wenn ich immer noch keine Begründung gelesen habe, wie denn nachträglich die Schöpfung von 'geistigem Eigentum' gefördert würde dadurch.
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