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Streikerlaubnis

Gestern hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, ob Angestellte bei Einrichtungen, die irgendwie von Kirchen beeinflusst werden, auch streiken dürfen, und die Antwort ist im Prinzip ja. Das lustige an den Kirchen-Einrichtungen ist ja, dass ähnlich wie Gewerkschaften, die, die am lautesten von Solidarität faseln ihre Angestellten härter ausbeuten als die Böse Wirtschaft. Und jetzt dürfen Gewerkschaften also Streiks organisieren, wenn sie nicht in einem komischen 'dritten Weg' verhandeln.

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