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LSRaft

Das ist jetzt nicht so wirklich überraschend, aber das Lügenschutzgeld Leistungsschutzrecht für Presseverlegertritt am 1.8. in Kraft. Das hat RA Thomas Stadler aus dem Bundesgesetzblatt erfahren, dessen Webseite ich noch nicht mal geöffnet kriege. An dem Gesetz gibt es nur ein paar klitzekleine Haken: Einmal ist es wohl nicht der EU vorgelegt worden, wie nach verschiedentlich juristisch begründeter Meinung fällig gewesen wäre. Dann ist da immer noch die Unschärfe, dass aus dem Gesetz überhaupt nicht zu erkennen ist, was genau noch erlaubt ist, und was verboten. Aber darum sollen sich ja die Gerichte kümmern, ließ die Regierung mal ausrichten. Wo kämen wir auch hin, wenn bereits die Kenntnis eines Gesetzes alleine genügen würde um zu wissen, was man tun darf und was nicht. Das wäre ja glatt normenklar. Nein, das kann ja nun wirklich niemand wollen.

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