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Lügenschutzlehnung

Bekanntlich haben sich die Verleger von der letzten Regierung ein Gesetz schenken lassen, mit dem sie von Google Geld verlangen dürfen dafür, dass Google nicht nur den nackten Link zu Webseiten der Verleger-Webseiten anzeigt, sondern auch noch ein paar Worte von der Velerger-Seite dazu. Das "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" (ich nenne es Lügenschutzgeld, nach all den Lügen, die angebliche Journalisten dazu verbreitet haben) ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten, und Google hat zu dem Zeitpunkt schon allen bei Google News gelisteten Seiten ein Papier zugeschickt, dass die doch bitte Google erlauben mögen, auch weiterhin kostenfrei Texte anzeigen zu dürfen. Wer das nicht unterschrieben hat, wurde aus dem News-Index entfernt. So zahlt Google nun an keinen Verlag für die Anzeige von Texten der Verlage.

Das ist voe ein paar Wochen auch den Verlegern aufgefallen, die die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) feindlich übernommen haben. Die VG Media ist dann als Lautsprecher der Verleger zum Kartellamt gestapft und hat rumgeheult, dass Google ja ein Monopol hätte. Weil nur Google bestimmen darf, was auf Googles Webseiten angezeigt wird, oder so ähnlich. Außerdem hat die VG Media noch ein paar Suchmaschinenbetreiber mit Gerichtsverfahren belästigt, um die es hier aber nicht gehen soll. Daran ist nur spannend, dass Google zwar einerseits ein Monopol haben soll, andererseits neben Google aber noch weitere Suchmaschinen bezahlen sollen für den angeblichen Journalismus.

So weit die Vorgeschichte, kommen wir zur Meldung vom Freitag: Das Bundeskartellamt hat im Kern festgestellt, dass Google zwar viele Nutzer haben mag, was man als Monopol interpretieren könnte, aber andererseits keine Nachweise von Missbrauch eienr marktbeherrschenden Stellung erbracht wurden. Oder kürzer: Nö, da gibt's nichts, wo sich das Kartellamt einmischen wollen würde. Mögen die Verleger und die monopolisierte VG Media sich doch bitte woanders aufregen.

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