Lexdathy beschlossen
Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, was eigentlich Lex Edathy heißen müsste. Offiziell geht es bei dem Gesetz darum, den Verkauf von Nacktbildern von Kindern illegal zu machen. Im Gesetz selbst waren im ersten Entwurf noch eine ganze Reihe weiterer Überraschungen versteckt, von denen längst nicht alle entschärft wurden. Jetzt soll es also verboten sein, Bilder weiterzugeben, die dem Ansehen der Person erheblich schaden könnten. Inwiefern damit nicht öffentliche Ausraster von Prügelprinzen oder anderen Personen gemeint sein sollen, erschließt sich mir nicht. Auch Polizisten, die dabei abgelichtet werden, wie sie unangemessen Gewalt ausüben, könnten eine Weitergabe der Bilder als Beschädigung ihres Ansehens bezeichnen. Und mein zuletzt genutztes Beispiel passt auch noch: Die Geschwindigkeitsüberwachung, die ablichtet, wie jemand in einer 30er-Zone mit 100 Sachen rumfährt, ist zwar selbst nicht mehr illegal, aber wenn das Bild "weitergegeben wird", haben wir ja wieder den absurden Illegalitätszustand.
Und das alles, weil Anfang des Jahres dem früheren Bundestagsabgeordneten Edathy nicht wegen Besitzes von Bildern unbekleideter Jugendlicher ein Verfahren gemacht werden konnte. Es handelt sich also ziemlich deutlich um ein "es kann doch nicht sein, dass..."-Gesetz. Daneben fällt das zahnlose Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung (Bestechung ist es nur, wenn man eine Rechnung nachweisen kann) umso unangenehmer auf. Schon komisch.
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