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Snowlaubnis

Theoretisch interessante MEldung, deren praktische Relevanz sich noch zeigen muss: Der BGH hat festgestellt, dass der NSAUA Snowden als Zeugen vorladen darf, und dass die Regierungsvertreter da nicht widersprechen dürfen. 

Da gibt es aktuell zwei Probleme dran: Einmal ist da ein gewisses Trumpeltier, was im Januar präsidieren wird, und dann ist der Ausschuss dank der kommenden Wahl auch nicht mehr unbegrenzt lange aktiv. Mal ganz davon abgesehen, dass die Bundesregierungsmehrheit im Bundesregierungstag ja schon gezeigt hat, wie sie auf den NSAUA scheißt, als das BGH-Ermächtigungsgesetz einfach so durchgewunken wurde. Von daher: Ich will dann mal sehen, dass die Regierung zu ihrem Geschwafel von der Ermöglichung eines Zeugen Snowden steht. Von mir aus gegen den alten und den neuen US-Präsidingsbums. 

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