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Wahlkrampfestag

Ein besonders krasser Fall von Wahlkrampf spielt sich in diesen Tagen im Bimbestag ab, und das kommt so: In den letzten Wochen haben diverse Parteien mit realistischen Chancen auf Einzug in den nächsten Bundestag ihre Wahlprogramme beschlossen. Grüne, Linke, sogar FDP und am gerade vergangenen Wochenende auch die SPDhben jeweils beschlossen, die Ehe für Alle als Bedingung in ihr Programm zu nehmen, ohne das sie eine zukünftige Koalition nicht annehmen würden. Damit steht die Terror-und-Überwachungs-Partei der Erzkonservativen vor einer ziemlich überschaubaren Auswahl an möglichen Koalitionsoptionen, wenn ihre bisherige Position ("Ehe gibt es aber nur zwischen Frau und Mann") auch nach der Wahl bestehen soll.

Das ist dann auch der Merkelin mal aufgefallen, die bei einem Interview einer Boulevard-Zeitschrift erstmals angedeutet hat, dass sie dann doch nicht alle Abgeordneten ihrer Fraktion zwingen will, gegen ein eventuell vorhandenes Gewissen zu stimmen.

So wurden am Dienstag Forderungen laut, man (also vor allem die Verräterpartei) möge doch mal dafür sorgen, dass eine wie auch imemr geartete Abstimmung noch in der laufenden Woche ins Plenum gelangen möge. Das ist insofern relevant, als meines Wissens nach der Woche ohnehin erst Sommerpause und dann Wahl ausbrechen, es also ohnehin keine regulären Plenarsitzungen mehr geben soll.

Ganz besonders lustig war dann am Nachmittag die Meldung, die Bundeskanzel hebe den Fraktionszwang auf. Ob Frau Merkel wohl mal jemand den Artikel 38 eines unwesentlichen Gesetzes namens Bund ins Gesicht tätowieren kann, laut dem Abgeordnete keiner Weisung zu unterliegen hätten? Oder anders ausgedrückt: Merkel will gelobt werden, dass sie sich ausnahmsweise mal an das Grundgesetz hält. Dabei bräuchte es diese Erlaubnis für die Abgeordneten ohnehin kaum, haben doch die SPD, Linke und Grüne zusammen eine knappe Mehrheit im Plenum, wenn denn alle Abgeordneten gemeinsam für eine Ehe für Alle stimmen würden.

Übrigens, ohne Details der ominösen Abstimmung zu kennen: Die juristisch einfachste Lösung bestünde darin, das, was bisher "eingetragene Lebenspartnerschaft" genannt wird, auch als Ehe zu bezeichnen. Dann fällt nämlich auch die bescheuerte, und immer wieder als grundgesetzwidrig ausgeurteilte Unterscheidung zwischen "Ehe" und "eingetragene Lebenspartnerschaft" weg. Immerhin ist im Grundgesetz schon immer vom Schutz von "Ehe und Familie" die Rede (Artikel 6). Was ja nur dann sinnvoll ist, wenn beide Worte nicht das selbe beschreiben.

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