Rechtsverständnis
Ein etwas eigenwilliges Rechtsverständnis muss man wohl dem OLG Düsseldorf bescheinigen, das einer Forenbetreiberin im Prinzip nur die Wahl gelassen hat, entweder Gesetze zu brechen (indem das Datenschutzrecht mit Füßen getreten wird), oder eben ihr Forum zu schließen.
Aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, recht es dem Gericht nicht aus, dass die Forenbetreiberin dem Kläger die IP-Adresse mitgeteilt hat, die ein Schreiber verwendet hat, der anonym kommentiert hat. Als Begründung gibt das Gericht sinngemäß an, dass ein ISP die Zuordnung zwischen IP und konkretem Benutzer ja eigentlich nicht speichern darf, und dass eine IP-Adresse nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Stattdessen soll die Forenbetreiberin in Zukunft "die Identität" von Kommentatoren mittels Registrierung erfassen, um diese dann "im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben". Dazu konstatiert die die Forenbetreiberin im Telepolis-Beitrag, dass sie diese Daten nach §5 TDDSG nur für ein eventuelles Vertragsverhältnis erheben darf, und die Daten ausdrücklich nur an "Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung" herausgeben darf.
Mir ist auch nach der Lektüre des Urteils nicht klar, warum es für jemanden, der sich beleidigt fühlt, unzumutbar sein soll, den üblichen Weg der Strafverfolgung zu gehen, um an die Daten des Beleidigers zu gelangen.
Kommentare
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Sandra am :
Wegen des Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden. Die fragen formlos nach IPs, warten wochenlang auf eine ablehnende Antwort, fragen nochmal, erhalten wieder dieselbe Antwort. Bis es da einen Beschluss gibt, dass die IP herausgegeben werden muss, kann der Provider die IP nicht mehr zuordnen.
So gibt es dann z.B. zu einem Posting aus März im August noch keinen Beschluss auf Herausgabe.
Und am Ende wäre die IP sowieso nutzlos, weil man nur den Anschluss ermitteln kann und keine Person.
Natürlich ist der Weg mit der Registrierung auch unzumutbar wegen dem Datenschutz. Und auch diese Daten dürfte man nicht einfach auf Anfrage eines potentiell Beleidigten herausgeben.
Was wir daraus lernen, schreibe ich jetzt nicht, da ich nicht den Strafverfolgungsbehörden kostenlos Nachhilfe geben möchte.
Andre Heinrichs am :