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Borniertheit?

Was mag wohl der Grund dafür sein, dass das Bundesjustizministerium an der Vorratsatenspeicherung festhält, obwohl es ja ein Gutachten gibt, was das Vorhaben zumindest für rechtlich fragwürdig eingestuft hat? Darüber kann ich nur rätseln, aber meinem Unmut darüber möchte ich dann hier doch Luft machen.

Die Vorratsdatenspeicherung halte ich nicht nur für unsinnig, sondern auch für unnötig und potenziell gefährlich. In der deutschen Verfassung sind nicht grundlos einige Grundsätze verankert wurden. So gilt in Deutschland jede Person solange als unschuldig, bis ihre Schuld durch ein Gericht erkannt wurde. Gegen eben dieses Prinzip verstößt aber die 'verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung'. Es wird jeder grundsätzlich verdächtigt, etwas ungesetzliches tun zu können, was eine Überwachung der Kommunikation jeder Person nach sich zieht. Das immer wieder gern gebrachte Argument, dass sich niemand fürchten müsste, der unschuldig sei, zieht meines Erachtens auch nicht, weil es einfach so etwas wie eine Privatsphäre gibt, in der schlicht keine Überwachung egal welcher Art stattzufinden hat. Wie ich gestern schon geschrieben habe, erwarte ich von Leuten, die sich dieser Argumentation bedienen, dass sie sämtliche Informationen über ihre berufliche, private und sonstige Umgebung, Einstellung und Tätigkeiten offenlegen. Bisher ist mir leider noch niemand persönlich begegnet, der mich davon überzeugen wollte, dass er/sie nichts zu verbergen hätte, ansonsten hätte ich diese Person mal aufgefordert, sämtliche Informationen preiszugeben. Schade eigentlich.

Sympathisch ist mir bei der Diskussion dafür der Standpunkt von Jörg Tauss, der medienpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag ist und es sich nicht hat nehmen lassen, auf dem 22. Chaos Communication Congress einen Vortrag über das Informationsfreiheitsgesetz zu halten. Tauss hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, falls erkennbar würde, dass der entsprechende Gesetzentwurf verfassungswidrige Züge trage.

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