OLG Celle vs. Menschenrechte?
Lese ich diese dpa-Meldung korrekt, dass das OLG Celle meint, Menschenrechte gälten in Deutschland nicht, weil die ja nicht in den Gesetzen vorgesehen seien? Es geht da um nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, die zum Zeitpunkt der Verurteilung noch gar nicht gesetzlich möglich war. Gegen eine solche nachträgliche Anordnung hatte ein Straftäter bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, wo dann geurteilt wurde, dass die Anordnung ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt. Ich hoffe mal, dpa hat das Urteil verkürzt widergegeben, denn sonst hieße das, die Richter würden gegen Menschenrechte (und damit Artikel 1 des Grundgesetzes) der Straftäter urteilen.
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